Mehr Schutz für Opfer digitaler Gewalt: Ministerin Hubig stellt Entwurf vor

Opfer von digitaler Gewalt im Internet sollen künftig mehr Schutz erhalten: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellte am Freitag einen Gesetzentwurf vor, der Lücken im Strafrecht schließt und Opfern mehr Möglichkeiten gibt, sich zur Wehr zu setzen. Das Gesetz richtet sich gegen pornografische Deepfakes – also gefälschte Bildaufnahmen, die ohne Einwilligung der Betroffenen mit künstlicher Intelligenz erstellt werden.

Es erfasst aber auch eine ganze Reihe weiterer Erscheinungsformen von Netz-Gewalt – und es nimmt die Digitalanbieter in die Pflicht. Hubig bezeichnete digitale Gewalt als “Massenphänomen”, das Millionen Menschen in Deutschland betreffe. “Frauen sind dabei besonders betroffen: In mehr als sechs von zehn Fällen richtet sich die digitale Gewalt gegen Frauen.” Digitale Gewalt könne “im Einzelfall genauso schlimme Folgen haben wie körperliche Gewalt: Sie kann Menschen zutiefst verunsichern, verstören, verletzen, ihr soziales Umfeld zerstören”.

Das Erstellen und Verbreiten von pornografischen Deepfakes soll künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können. Derzeit ist etwa das bloße Herstellen gefälschter pornografischer Aufnahmen hierzulande nicht strafbar. Das künftige Verbot erfasst ganz generell das unbefugte Herstellen und Verbreiten von intimem Bildmaterial – sowohl von realen Aufnahme als auch solchen, die durch KI erzeugt werden.

Darunter fallen sexualisierte Deepfakes, Fälle von digitalem Voyeurismus (etwa unbefugte Aufnahmen aus der Sauna), Vergewaltigungsvideos und sogenannte Rache-Pornos. Auch Deepfakes, die nicht sexuellen Inhalts sind, aber auf andere Weise die Persönlichkeitsrechte Betroffener verletzen, werden verboten. Das deutsche Strafrecht sei auf solche kriminellen Entwicklungen im Internet “noch nicht ausreichend eingestellt”, sagte Hubig. “Es dauert keine Minute, einen Deepfake zu erstellen, der wirklich täuschend echt aussieht und Persönlichkeitsrechte massiv verletzt.

Und doch haben wir bislang keinen eigenen Straftatbestand dafür.” Das neue Gesetz soll solche Strafbarkeitslücken schließen und nimmt zudem die Online-Plattformen und Internet-Zugangsanbieter stärker in die Verantwortung: Sie sollen gerichtlich zur Auskunft über die Identität mutmaßlicher Internettäter und zur Speicherung von deren Daten verpflichtet werden können. Das Thema digitale Gewalt hatte kürzlich in Zusammenhang mit Vorwürfen der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann großes öffentliche Aufmerksamkeit gefunden.

Die Koalition hatte das Gesetz gegen digitale Gewalt bereits vor Bekanntwerden dieses prominenten Falles im Koalitionsvertrag vereinbart. Am kommenden Mittwoch soll das Bundeskabinett Hubigs Vorlage verabschieden. Das geplante Gesetz führt drei neue Straftatbestände ins Strafgesetzbuch ein: Die Herstellung und Verbreitung von sexualisierten Deepfakes soll ebenso erfasst werden wie die Verbreitung von sonstigen – nicht sexualbezogenen – Deepfakes, welche die Persönlichkeitsrechte eines anderen Menschen verletzen.

Ferner soll auch die Verwendung von Informationstechnik – wie zum Beispiel von GPS-Trackern – zur heimlichen Überwachung anderer Menschen in einer neuen Strafvorschrift geregelt werden. Das Gesetz soll es Opfern von digitaler Gewalt künftig leichter machen, per gerichtlichem Verfahren Auskunft über die Identität des Urhebers zu bekommen. Betroffene können sich einfach bei einem Gericht melden.

Ein Anwalt ist nicht nötig, es fallen auch keine Gerichtsgebühren an. Das Gericht kontaktiert dann die Online-Betreiber und fordert Auskunft über den mutmaßlichen Täter. Das Opfer soll dann auch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche einfacher durchzusetzen können. Gerichte sollen zudem künftig früher als bisher die Plattformbetreiber verpflichten können, einschlägige Daten zu speichern, um einem Verlust der Daten – und damit eines wichtigen Beweismittels – vorzubeugen.

Ferner sollen Richterinnen und Richter künftig einfacher die Sperrungen von Nutzerkonten anordnen können, “um schwerwiegende Rechtsverletzungen zu verhindern oder abzustellen”, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Die Konten sollen auch gesperrt werden können, wenn es nicht gelingt, den Inhaber zu identifizieren. Der Gesetzentwurf listet ausdrücklich eine ganze Reihe von Erscheinungsformen digitaler Gewalt auf, gegen die sich die Neuregelung wendet: So geht es etwa um bedrohliche oder gewaltverherrlichende Beiträge im Internet, das unerlaubte Veröffentlichen persönlicher Daten wie Adresse oder Telefonnummer, das unerwünschte Zusenden von Porno-Bildern und anderes.

Fri, 17 Apr 2026 11:35:09 GMT