Prozess gegen deutschen “Maskenmann” in Frankreich: Lebenslang gefordert
Wegen Mordes an einem Zehnjährigen in Frankreich hat die französische Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den als “Maskenmann” bekannten deutschen Serientäter Martin N. gefordert. Der Mord an dem Jungen trage die “kriminelle Handschrift” des Angeklagten, erklärte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Nantes. Sie habe keinen Zweifel an dessen Verantwortung. Der 55-Jährige aus Bremen, der in Deutschland wegen der Ermordung von drei Kindern zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, hatte vor Gericht in Nantes seine Täterschaft bestritten.
In dem Verfahren ging es um den Mord an dem zehnjährigen Jonathan 2004 in Frankreich. Die Umstände ähneln den Taten, die Martin N. in Deutschland gestanden hatte: Der Junge verschwand nachts aus einem Landschulheim im westfranzösischen Saint-Brévin-les-Pins. Seine unbekleidete Leiche wurde 43 Tage später mit einem Betonblock beschwert in einem See gefunden. Ein ehemaliger Mithäftling von N. sagte im Prozess aus, dass dieser ihm die Tat gestanden habe.
Der Angeklagte wies dies zurück. N. war über Jahre hinweg nachts in Schullandheime, Zeltlager und Privathäuser in Norddeutschland eingedrungen, um Jungen sexuell zu missbrauchen. Zwischen 1992 und 2001 tötete er drei Jungen im Alter zwischen acht und 13 Jahren. 2012 wurde er wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Thu, 04 Jun 2026 10:06:42 GMT
