Niedersachsen: AfD scheitert mit Beschwerde gegen Hochstufung durch Verfassungsschutz

Eine Beschwerde des niedersächsischen Landesverbands der AfD gegen die Hochstufung zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung durch den Verfassungsschutz ist vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen zurückgewiesen worden. Damit bestätigte es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, wie das OVG am Donnerstag in Lüneburg mitteilte. Die Einstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung entspricht der Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung in anderen Bundesländern. Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die Hochstufung am 17.

Februar 2026 bekannt gemacht. Den hiergegen gerichteten Eilantrag des AfD-Landesverbands lehnte das Verwaltungsgericht Hannover am 1. Juni 2026 ab. Die dagegen eingelegte Beschwerde des AfD Landesverbands Niedersachsen hat das OVG nun zurückgewiesen. Dies ist unanfechtbar. Der zuständige OVG-Senat teile die Auffassung des Verwaltungsgerichts, “dass Tatsachen vorlägen, die eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung belegten”, hieß es zur Begründung.

Unter anderem sei der niedersächsische AfD-Landesverband bestrebt, “den Schutz der Menschenwürde außer Geltung zu setzen” und verfolge ein “völkisch-abstammungsmäßiges beziehungsweise ethnisches oder ethnisch-kulturelles Volksverständnis”. Der Landesverband betreibe eine systematische “Herabwürdigung und Verächtlichmachung von Migranten, insbesondere Muslimen, aufgrund ihrer Herkunft beziehungsweise Religion”, hieß es vom OVG weiter.  Die islam- und muslimfeindliche Agitation des Landesverbands sei Ausdruck einer Missachtung der Menschenwürde.

Auch gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip richte sich der Landesverband, so das OVG. Damit beabsichtige er, “das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland grundlegend zu erschüttern und zugleich die Funktionsfähigkeit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Allgemeinen sowie des Parlamentarismus im Besonderen in Gänze in Frage zu stellen.”Darüber hinaus unterhalte der AfD-Landesverband Niedersachsen zahlreiche Verbindungen auch zu anderen rechtsextremistischen Organisationen und Kräften, insbesondere aus dem Umfeld der “Neuen Rechten”.

Dies spricht aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts ebenfalls dafür, dass der Landesverband Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt.

Thu, 29 Oct 2026 16:13:25 GMT