Betreiber von Nord Stream 2 scheitert endgültig mit Klage gegen europäische Regeln

Die Betreibergesellschaft für die Gaspipeline Nord Stream 2 ist endgültig mit einer Klage gegen die europäischen Regeln über Gasleitungen gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Donnerstag ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz, des EU-Gerichts, vom November 2024. Die Pipeline in der Ostsee, über die russisches Erdgas nach Deutschland geleitet werden sollte, ist aktuell nicht in Betrieb. (Az.

C-118/25 P)Sie war im September 2021 fertiggestellt worden. Erdgas transportierte sie aber nie. Die Bundesregierung setzte das Genehmigungsverfahren im Februar 2022 aus, wenige Tage vor dem russischen Angriff auf die Ukraine. Im September 2022 wurde die Leitung, ebenso wie Nord Stream 1, durch Sprengsätze stark beschädigt. Die Bundesanwaltschaft nimmt an, dass ein Sabotageteam für den Anschlag verantwortlich ist.

Sie geht von einer Tat im Auftrag staatlicher ukrainischer Stellen aus, was die Ukraine aber zurückweist. Ein erster Angeklagter, ein früherer Offizier der ukrainischen Streitkräfte, muss sich seit Mitte Oktober vor dem Oberlandesgericht Hamburg verantworten. Er ist unter anderem wegen eines Kriegsverbrechens angeklagt. Am EuGH ging es aber nun um die europäische Gasrichtlinie. Diese war im April 2019 speziell mit Blick auf Nord Stream 2 geändert worden.

Sie sieht unter anderem vor, dass die deutsch-russische Ostseepipeline für Dritte geöffnet werden muss. Zudem müssen die wirtschaftlichen Interessen des Betreibers von denen der Gasproduzenten wirksam getrennt sein. Die Schweizerische Nord Stream 2 AG, eine Tochter der russischen Gazprom, klagte dagegen. Erfolg hatte sie damit nun nicht. Für die Gasleitung nach Russland gelten nach dem EuGH-Urteil dieselben Regeln wie für Gasfernleitungen innerhalb der EU.

Eine Übergangsfrist oder Ausnahme für Nord Stream 2 gibt es nicht.

Thu, 05 Nov 2026 11:41:59 GMT

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