Afghanin erringt vor Bundesverfassungsgericht Erfolg in Streit um Aufnahmeprogramm
Niederlage für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Rechtsstreit um die gestoppten Aufnahmeprogramme für afghanische Flüchtlinge: Eine afghanische Mutter und ihre zwei minderjährigen Söhne haben am Freitag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durchsetzen können, dass ihr Fall neu geprüft werden muss. Der Familie wurde ein ursprünglich zugesagtes Visum für Deutschland auf Grundlage von Vorgaben aus Dobrindts Bundesinnenministerium verweigert.
Die pauschalen Vorgaben nannte Karlsruhe einen Verstoß gegen das Willkürverbot, es muss der Einzelfall geprüft werden. Die seit 2025 amtierende Bundesregierung machte ein im Vergleich zur vorherigen Ampelkoalition deutlich verschärftes Vorgehen im Umgang mit Flüchtlingen zu ihrem Programm. Dazu gehörte auch ein Stopp von freiwilligen Aufnahmeprogrammen für Menschen aus Afghanistan. Die nun in Karlsruhe erfolgreiche Klägerin hatte 2021 über die sogenannte Menschenrechtsliste die Zusage für eine Aufnahme in Deutschland bekommen.
Über diese Menschenrechtsliste sollten Menschen eine Aufnahme in Deutschland bekommen können, die sich durch ihr gesellschaftliches Engagement exponiert und sich dabei zum Beispiel für deutsche Belange einsetzten und durch die Machtübernahme der Taliban im August 2021 gefährdet waren. Im Dezember erklärte das Bundesinnenministerium für rund 640 Menschen, die zu der Zeit noch auf der Menschenrechtsliste standen, die Aufnahmezusagen für “ungültig und erloschen” – ihre Visaanträge wurden abgelehnt.
Auf Ebene der Verwaltungsgerichte unterlag die Frau mit Klagen gegen diese Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun aber, dass die Erklärung des Bundesinnenministeriums einen Verstoß gegen das Willkürverbot bedeutet. Trotz eines großen Entscheidungsspielraums sei der Bund in einem Rechtsstaat niemals völlig frei. So müsse der Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Belange betrachtet werden.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg muss sich nun neu mit dem Fall beschäftigen und dabei die Maßgaben des Willkürverbots beachten. Wie Karlsruhe in dem Beschluss mitteilte, ist eine sogenannte Abkehrerklärung von der Aufnahmezusage weiterhin möglich und zulässig – diese Erklärung muss aber erkennen lassen, dass die individuellen Belange des betroffenen Ausländers zur Kenntnis genommen und berücksichtigt wurden.
Die Frau war nach der Zusage der Aufnahme im Herbst 2024 nach Islamabad in Pakistan ausgereist, wo sie seitdem mit ihren Söhnen lebt. Das OVG Berlin-Brandenburg muss nun gegebenenfalls mit einer Zwischenentscheidung prüfen, ob die Unterstützung der Familie in Pakistan fortgesetzt werden muss. Es sei davon auszugehen, dass die Bundesrepublik dazu von Verfassungs wegen verpflichtet ist. Außerdem muss sich die Bundesrepublik gegenüber der pakistanischen Regierung dafür einsetzen, dass die Familie nicht verhaftet wird und nicht nach Afghanistan abgeschoben wird.
Nach jüngsten Angaben der Bundesregierung kamen seit der Machtübernahme der Taliban insgesamt 36.782 Menschen über die verschiedenen Aufnahmeprogramme nach Deutschland. Über die sogenannte Menschenrechtsliste kamen demnach insgesamt rund 15.000 Menschen – dem gegenüber stehen die noch verbliebenen 640 Menschen, deren Aufnahmezusage vom Bund für erloschen erklärt wurde.
Fri, 24 Jul 2026 09:09:49 GMT
