Frauen betäubt und missbraucht: Zwölf Jahre Haft für Serienvergewaltiger in Berlin
Wegen zahlreicher Vergewaltigungen betäubter Frauen ist ein Mann in Berlin zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 69-Jährigen am Mittwoch der schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 22 Fällen schuldig, zum Teil in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Filmaufnahmen. Zudem ordnete die Kammer die Sicherungsverwahrung sowie Entschädigungszahlungen an einige der Frauen an.
Der Angeklagte habe die Frauen über Datingportale kennengelernt und in seine Wohnung gelockt, sagte der Vorsitzende Richter Jakob Weber in seiner Urteilsbegründung. Er habe sich bewusst Frauen gesucht, die sich alleine fühlten und sich in teils schwierigen Lebensphasen befänden. Er habe sie mit Charme, Wortgewandtheit und Manipulationsfähigkeit angelockt. In seiner Wohnung habe er den Frauen in einem unbeobachteten Moment sedierende Substanzen in Cocktails gemischt, sagte Weber.
Daraufhin seien sie in eine Art Dämmerschlaf gefallen, in dem sie sich kaum bewegen, nicht sinnvoll kommunizieren und keinen freien Willen bilden konnten. Die Substanzen bargen eine große abstrakte Lebensgefahr, betonte der Richter. Der Angeklagte habe sich nicht dafür interessiert, ob seine Opfer möglicherweise Medikamente einnahmen. Eine der Frauen trug sogar einen dauerhaften Venenzugang, weil sie sich in Chemotherapie befand.
Sobald der Angeklagte sich sicher war, dass die Frauen wehrlos waren, habe er ihnen schwerste sexuelle Gewalt angetan, und das über erhebliche Zeiträume hinweg und mehrfach. Das Geschehen habe er mit einer Kamera aus größter Nähe gefilmt, zusätzlich machte er noch Foto- und Videoaufnahmen mit dem Handy oder einer weiteren Kamera. Der Vorsitzender Richter sprach von “chemischer Unterwerfung”.
Auf den “drastischen” Videos, die während des unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Prozesses gesichtet wurden, sei zu sehen, dass die Frauen teils tief schliefen, teils wimmerten, weinten oder sich übergaben. “Sie haben die Urangst eines jeden Menschen, die Kontrolle zu verlieren, Realität werden lassen”, sagte der Richter in Richtung des Angeklagten. Nach den Vergewaltigungen archivierte der 69-Jährige laut Weber das Bildmaterial akribisch in Ordnern, die er nach Vorname und Wohnort der Opfer sortierte und “wie in einem Trophäenschrank” abspeicherte.
Eine Verbreitung des Materials konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Der Angeklagte hatte zu Beginn des Verfahrens gestanden. Glaubhafte Reue habe er aber nicht gezeigt, sagte der Vorsitzende Richter. Er habe die Taten auf eine bei ihm vorliegende Störung geschoben und behauptet, sein Leben werde von Somnophilie bestimmt. “Eine solche liegt ganz sicher nicht vor”, betonte der Richter.
Das Motiv des Angeklagten sei gewesen, Macht über wehrlose Menschen auszuüben. Die Taten ereigneten sich in den Jahren 2016 bis 2022. Auf die Spur kamen die Ermittler dem Mann durch einen Hinweis der Polizei in Niedersachsen. Diese ermittelte gegen einen mittlerweile gestorbenen Mann wegen ähnlicher Vorwürfe und stieß in dessen Chatverlauf auf den Berliner Verdächtigen. Daraufhin durchsuchten die Behörden in der Hauptstadt dessen Wohnung.
Auf den dabei beschlagnahmten Datenträgern entdeckte ein Forensiker nach etwa einem Jahr die Videos. Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben von insgesamt 58 mutmaßlichen Opfern des Mannes aus. Allerdings sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, sodass der Beschuldigte im aktuellen Verfahren wegen 22 Vergewaltigungen von 14 Frauen angeklagt war. Sechs von ihnen traten als Nebenklägerinnen auf.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und die Anordnung der Sicherungsverwahrung gefordert. Die Nebenklagevertreter schlossen sich dem im Wesentlichen an. Die Verteidigung hatte beantragt, den Angeklagten zu einer Haftstrafe von nicht mehr als acht Jahren zu verurteilen und eine mögliche Sicherungsverwahrung allenfalls vorzubehalten. Aus Sicht der Kammer lagen allerdings die Voraussetzungen für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung vor.
So liege bei dem Angeklagten angesichts der Masse an Fällen eindeutig ein Hang zu Begehung schwerer Straftaten vor. Auch sei davon auszugehen, dass er noch gefährlich sei – auch weil er die Schwere seiner Taten offenbar bislang nicht realisiert habe. Der Richter ging auch auf die in einigen Medien gezogenen Parallelen zum Fall von Gisèle Pelicot ein. Der Mann der Französin hatte sie betäubt und sie Fremden zur Vergewaltigung überlassen.
Zwar unterschieden sich die Fälle in vielerlei Hinsicht, sagte Weber. “Aber dahinter steckt ein Muster: ein System von Frauenverachtung.”
Wed, 28 Oct 2026 15:12:22 GMT
