Pflegeversicherung: Warken rechnet mit Defizit von 7,5 Milliarden Euro 2027

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rechnet für 2027 mit einem deutlich höheren Defizit in der gesetzlichen Pflegeversicherung als bislang erwartet. Das Defizit “würde im Jahr 2027 bei über 7,5 Milliarden Euro liegen, 2028 bereits bei über 15 Milliarden Euro und bis 2030 immer weiter anwachsen”, sagte Warken der “Rheinischen Post” (Samstagsausgabe). Auch in der Pflegeversicherung überstiegen seit Jahren die Ausgaben die Einnahmen, betonte Warken.

Es sei aber nichts unternommen worden. “Das rächt sich jetzt.” Die Ministerin fügte hinzu: “Die derzeitige Ausgabenentwicklung gefährdet bereits die Zahlungsfähigkeit der Pflegekassen in diesem Jahr.””Es werden immer mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft, was aber nur zu einem kleinen Teil mit der demografischen Entwicklung zu erklären ist”, fügte die Ministerin hinzu.

Seit Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 habe sich die Zahl der Anspruchsberechtigten verdoppelt. Sie liege mit nun über sechs Millionen Menschen “weit höher, als damals prognostiziert wurde”, sagte Warken. Es würden mittlerweile auch Gruppen erfasst, von denen das damals niemand gedacht habe, etwa viele Kinder und Jugendliche mit ADHS. Bislang hatte Warken das erwartete Defizit in der Pflegeversicherung 2027 mit sechs Milliarden Euro angegeben.

Die Ministerin will Mitte Mai einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorlegen. In der “Rheinischen Post” kündigte die CDU-Politikerin bereits Einschnitte an. Es müsse klar definiert werden, “was die Pflegeversicherung im Stande ist zu übernehmen”, sagte Warken. “Sie ist eine Teilleistungsabsicherung und kann nicht für die gesamten Kosten im Pflegefall einspringen.” Die betroffenen Menschen würden weiterhin unterstützt –  “unbürokratischer, flexibler, aber auch zielgerichteter”.

Die Ministerin plant demnach zudem eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. “Auch in der Pflegeversicherung müssen wir höhere Einkommen etwas stärker belasten”, sagte sie dazu. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welchem Brutto-Monatsgehalt Versicherungsbeiträge fällig werden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Grenze ebenfalls erhöht werden. Besserverdienende müssten damit künftig auf einen höheren Anteil ihres Einkommens Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen.

Fri, 08 May 2026 17:06:19 GMT