Prozess um bei Kontrolle zu Tode geprügelten Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz begonnen

Mit Verlesung der Anklage hat am Mittwoch vor dem Landgericht im rheinland-pfälzischen Zweibrücken der Prozess um eine tödliche Attacke auf einen Zugbegleiter begonnen. Angeklagt ist ein zum Tatzeitpunkt 26-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er wird beschuldigt, den Zugbegleiter am 2. Februar bei einer Kontrolle in einem Regionalzug bei Landstuhl so heftig gegen den Kopf geschlagen zu haben, dass dieser das Bewusstsein verlor.

Da der Verdächtige keine Fahrkarte hatte, forderte der 36-jährige Zugbegleiter diesen laut Staatsanwaltschaft zunächst zum Vorzeigen eines Ausweises auf. Als der Angeklagte dies nicht tat, verwies der Bahnbeschäftigte ihn des Zugs. Laut Anklage versetzte der Beschuldigte dem Zugbegleiter daraufhin wuchtige Faustschläge gegen den Kopf, wodurch das Opfer bewusstlos zu Boden stürzte und eine letztlich tödliche Hirnblutung erlitt.

Der Verdächtige wurde wenig später im Zug festgenommen. Der Zugbegleiter, ein alleinerziehender Vater, musste reanimiert werden und starb zwei Tage nach der Tat in einem Krankenhaus. Die Tat löste Entsetzen und eine Debatte über die Sicherheit des Zugpersonals sowie steigende Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft aus. Den Prozess verfolgte die Familie des getöteten Zugbegleiters vor Ort in Zweibrücken, die Angehörigen zeigten dabei auch Fotos des Mannes.

In ihrer Anklage hatte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Mord vorgeworfen. Das Gericht sah jedoch keine ausreichenden Gründe für die Annahme eines Tötungsvorsatzes. Es geht davon aus, dass der Angeklagte den Zugbegleiter zwar körperlich misshandeln und gesundheitlich schädigen wollte, seinen Tod jedoch “nicht beabsichtigt oder billigend in Kauf genommen hat”, erklärte das Gericht im Vorfeld des Prozesses.

Aus diesem Grund wird wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge verhandelt. Für diesen Vorwurf sieht das Gesetz einen Strafrahmen von drei bis 15 Jahren Freiheitsstrafe vor. Das Gericht plante, im Laufe des ersten Verhandlungstages noch sechs Zeugen zu vernehmen und das Tatvideo zu zeigen. Bis Anfang Juli sind noch sieben weitere Verhandlungstermine angesetzt.

Wed, 24 Jun 2026 09:31:16 GMT