Ein erbitterter Streit in der AfD hat das Bundesverfassungsgericht erreicht. Karlsruhe verhandelte am Mittwoch über den Antrag des Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt, der im März aus der AfD-Fraktion ausgeschlossen worden war. Der 35-Jährige findet, dass seine Rechte als Abgeordneter dadurch verletzt wurden. Ein neues Thema für das Gericht – über einen Fraktionsausschluss entschied es noch nie. (Az. 2 BvE 2/26)Nach Streit in seinem Landesverband Sachsen-Anhalt gab Schmidt dem rechtspopulistischen Onlineportal “Nius” im Februar ein Interview.
Es wurde zum Anlass für seinen Ausschluss. Denn darin erhob Schmidt Vorwürfe gegen Parteifreunde. Er sprach von einer “Beutegemeinschaft”. Es werde versucht, Mandate hin- und herzuschieben, Anstellungen untereinander auszumachen und Gelder abzufassen, sagte er. Gegen Schmidt selbst wurden ebenfalls Anschuldigungen laut. Der AfD-Landesvorstand startete ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn.
Im Dezember soll deshalb ein Termin vor dem Landesschiedsgericht stattfinden, wie Schmidts Anwalt Roland Ulbrich nun ankündigte. Um einen möglichen Parteiausschluss ging es in Karlsruhe aber nicht, sondern um die Probleme, die Schmidt in seiner Fraktion im Bundestag bekam. Er holte bei der Wahl 2025 das Direktmandat im Wahlkreis Börde-Salzlandkreis und zog zum zweiten Mal in den Bundestag ein.
Nach dem “Nius”-Interview sah die AfD-Fraktion aber das Vertrauensverhältnis zerstört. Kofraktionschef Tino Chrupalla warf Schmidt “fraktionsschädigendes Verhalten” vor. Er habe gegen Pflichten zur Geheimhaltung verstoßen, argumentierte die Fraktion. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sei nicht mehr möglich. Am 3. März entschied die Fraktionsversammlung mit deutlicher Mehrheit, Schmidt aus der Fraktion auszuschließen.
Er ist seitdem fraktionsloser Abgeordneter im Bundestag. Vor dem Verfassungsgericht will er feststellen lassen, dass sein Ausschluss nicht rechtmäßig war. Er wolle zurück in die AfD-Fraktion, “weil ich die politischen Ziele, für die ich gewählt wurde, weiterhin gemeinsam mit ihr verfolgen will”, erklärte er vor der Verhandlung gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Sein Anwalt sagte vor Gericht, dass ein Fraktionsausschluss deutlich schwerwiegender sei als die Einleitung eines Ausschlussverfahrens aus der Partei.
Denn fraktionslose Abgeordnete hätten weniger Möglichkeiten, Gesetze und Anträge einzureichen, und in Ausschüssen kein Stimmrecht. Für die AfD-Fraktion argumentierte deren Anwalt Ulrich Vosgerau, dass die Entscheidung über einen Fraktionsausschluss im Wesentlichen politisch sei. Die Fraktion verwalte sich dabei selbst – nur bei Willkür, Missbrauch oder offensichtlich vorgeschobenen Gründen könne ein Ausschluss gerichtlich überprüft werden.
Schmidt sei nicht ausgeschlossen worden, weil er jemanden oder etwas kritisiert habe, sondern weil er Fraktionskollegen bedroht habe, fügte Vosgerau hinzu. Das Gericht muss nun Verschiedenes prüfen. So stellt sich die Frage, ob Abgeordnete aus dem Grundgesetz ein Recht auf das Bleiben in einer Fraktion ableiten können, wie Gerichtsvizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold sagte. Außerdem ist offen, ob Abgeordnete einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf haben, dass sich eine Fraktion an ihre Geschäftsordnung hält – und ob es bestimmte Mindestanforderungen für einen Ausschluss gibt.
Wann eine Entscheidung fällt, war am Mittwoch noch nicht bekannt. Ein Urteil wird in Karlsruhe meist einige Wochen bis Monate nach der mündlichen Verhandlung verkündet.
Wed, 04 Nov 2026 10:44:59 GMT
