Zehn Jahre Haft für tödliche Attacke auf Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz
Im Prozess um die tödliche Attacke auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz hat das Landgericht Zweibrücken den Angeklagten zu zehn Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Körperverletzung mit Todesfolge, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der damals 26-Jährige dem Zugbegleiter Anfang Februar bei einer Kontrolle heftig gegen den Kopf geschlagen hatte.
Da der Verdächtige keine Fahrkarte hatte, forderte der 36-jährige Zugbegleiter diesen laut Staatsanwaltschaft zunächst zum Vorzeigen eines Ausweises auf. Als der Angeklagte dies nicht tat, verwies der Bahnbeschäftigte ihn des Zugs. Laut Anklage versetzte der Beschuldigte dem Zugbegleiter daraufhin wuchtige Faustschläge gegen den Kopf, wodurch das Opfer bewusstlos zu Boden stürzte und eine letztlich tödliche Hirnblutung erlitt.
Der Verdächtige wurde wenig später im Zug festgenommen. Der Zugbegleiter, ein alleinerziehender Vater, musste reanimiert werden und starb zwei Tage später in einem Krankenhaus. Die Tat vom 2. Februar in einem Regionalzug bei Landstuhl löste Entsetzen und eine Debatte über die Sicherheit des Zugpersonals sowie steigende Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft aus. Ursprünglich warf die Staatsanwaltschaft dem Mann Mord vor, das Gericht sah aber keine ausreichenden Gründe für die Annahme eines Tötungsvorsatzes.
Aus diesem Grund wurde wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge verhandelt. Der Angeklagte gestand die Tat im Prozess, bestritt aber einen Tötungsvorsatz. Zwar habe es Hinweise auf einen möglichen bedingten Tötungsvorsatz gegeben, hieß es Donnerstag zur Urteilsbegründung. Ein psychiatrisches Gutachten habe die heftigen Schläge und das Nachtatverhalten des Angeklagten aber als psychologischen Verdrängungsmechanismus eingeordnet.
Der Angeklagte erkannte demnach nicht die Lebensgefährlichkeit seines Handelns, weil der Zugbegleiter unmittelbar nach den Schlägen keine sichtbaren Verletzungen hatte. Auch anwesende Zeugen gingen zum Tatzeitpunkt nicht von einem tödlichen Ausgang aus. Die anschließende Äußerung des Angeklagten “That will teach him” (Es wird ihm eine Lehre sein) war für die Kammer Beweis, dass er nicht mit dem Tod des Zugbegleiters rechnete.
Ein rechtsmedizinisches Gutachten schloss aus, dass der Mann weiter auf das bereits bewusstlose Opfer eingeschlagen hatte. Der Angeklagte galt dem Gericht als voll schuldfähig. Bei der Höhe der Strafe spielte das krasse Missverhältnis zwischen dem Anlass der Ticketkontrolle und der massiven Körperverletzung eine große Rolle. Hinzu kam die verbale Herabwürdigung des Zugbegleiters nach der Tat.
Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte auf zwölf Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Die Verteidigung forderte eine milde Strafe. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG kritisierte, dass die Politik wieder zur Normalität zurückgekehrt sei. “Die Strafverschärfung bei Angriffen auf Bahnpersonal liegt weiterhin unangetastet als Gesetzentwurf im Justizministerium”, erklärte ein EVG-Sprecher am Donnerstag.
Wer jetzt nicht alles für eine Verbesserung der Sicherheit tue, mache sich beim nächsten Fall mitschuldig.
Thu, 09 Jul 2026 10:17:36 GMT
