Blinde Patientin von Rehaklinik abgewiesen: Kein Anspruch auf Entschädigung
Eine blinde Patientin, die nach einer Knieoperation von der Rehaklinik abgewiesen wurde, bekommt keine Entschädigung. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag in Karlsruhe, dass sie keine Ansprüche gegen die Klinik hat. Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman forderte nach dem Urteil eine gesetzliche Klarstellung, um zu regeln, “dass das Verbot von Diskriminierung auch im Gesundheitsbereich gilt”. (Az.
III ZR 56/25)Die Patientin, damals 69 Jahre alt, war 2022 operiert worden. Mit einer Klinik in Hessen war vereinbart, dass sie danach dort ihre Reha antreten sollte. Als die Frau mit einem Krankentransport ankam, wurde sie aber abgewiesen – warum, darüber streiten sich Klinik und Patientin. Die Klinik gibt an, dass eine orthopädische Reha in dem Fall nicht möglich gewesen sei. Die Patientin wiederum geht davon aus, dass sie nur wegen ihrer Blindheit nicht behandelt wurde.
Die Klinik habe auf den zusätzlichen Aufwand vorbereitet sein müssen. Sie verklagte die Klinik auf Schadenersatz und Entschädigung, insgesamt etwa 4000 Euro. Vor dem Amtsgericht Fritzlar und dem Landgericht Kassel hatte die Klage keinen Erfolg. Nun scheiterte die Patientin auch vor dem BGH. Die Klinik habe das Benachteiligungsverbot im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz nicht verletzt, entschied der BGH.
Behinderte Menschen hätten gegenüber privaten Leistungserbringern keinen Anspruch auf besondere Anpassungs- und Teilhabeleistungen. Das ergebe sich aus der Regierungsbegründung des Gesetzes. Ein solcher Anspruch – etwa durch Leistungen zur Teilhabe – bestehe nur gegenüber dem Staat. Die Kosten dafür sollten nicht einzelne Privatleute tragen, sondern die Allgemeinheit. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ataman, kritisierte die Situation grundsätzlich und erklärte: “Umfragen zufolge findet jede vierte Diskriminierung im Gesundheitswesen statt.” Leider gelte der gesetzliche Schutz vor Diskriminierung in Deutschland aber ausgerechnet in diesem Bereich nicht eindeutig, wie auch das Urteil zeige.
Thu, 21 May 2026 10:35:49 GMT
