Vorwurf Falschaussage zu Maut: Prozess gegen früheren Minister Scheuer begonnen
In Berlin hat am Montag der Prozess gegen den früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit der gescheiterten Autobahnmaut begonnen. Scheuer muss sich wegen einer mutmaßlichen Falschaussage vor dem Landgericht der Bundeshauptstadt verantworten. Zunächst wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft verlesen. Bei der in Rede stehenden Aussage des ehemaligen Ministers vor einem Bundestagsuntersuchungsausschuss geht es um die Frage, ob Verträge mit Mautfirmen unterzeichnet wurden, obwohl die Gefahr bestand, dass das Projekt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestoppt wird.
Die von der CSU im Wahlkampf 2013 als “Ausländermaut” propagierte Gebühr scheiterte 2019 vor dem EuGH in Luxemburg. Der Bund musste daraufhin 243 Millionen Euro zahlen. Für den Prozess gegen Scheuer sind zunächst zwölf Verhandlungstage bis zum 25. November angesetzt. Der CSU-Politiker war von 2018 bis 2021 Bundesverkehrsminister der damaligen Bundesregierung aus Union und SPD unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
Zuvor war er unter anderem von 2013 bis 2018 CSU-Generalsekretär. Im Bundestag saß er von 2002 bis 2024. Im April 2024 legte er nach 22 Jahren sein Abgeordnetenmandat nieder. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags befasste sich ab Januar 2022 mit der Frage, ob die hohen Kosten für die gescheiterte Maut vermeidbar gewesen wären – etwa dadurch, dass vor einer Vertragsunterzeichnung mit zwei Firmen die EuGH-Entscheidung abgewartet worden wäre.
Diese sollten die Maut erheben. Nach dem Entscheid kündigte der Bund die Verträge, was Forderungen nach Schadenersatz nach sich zog. In einem Schiedsgerichtsverfahren willigte das Verkehrsministerium ein, 243 Millionen Euro zu zahlen. Zwischen Oktober 2020 und Januar 2021 wurden dazu im Ausschuss mehrfach Scheuer und dessen damaliger Staatssekretär Gerhard Schulz befragt, der in dem am Montag begonnenen Prozess mitangeklagt ist.
Auf die Fragen von Abgeordneten, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide angegeben haben, sich an ein solches Angebot nicht zu erinnern. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei um bewusste Falschaussagen.
Mon, 21 Sep 2026 08:34:39 GMT
