Der Bundestag stimmt am Donnerstag (11.20 Uhr) abschließend über die Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung ab. Die Reform der schwarz-roten Regierungskoalition sieht verschärfte Mitwirkungspflichten und härtere Sanktionsandrohungen vor. So sollen Betroffenen die Leistungen gekürzt oder sogar gestrichen werden, wenn sie Termine beim Jobcenter verpassen. Sozialverbände und Gewerkschaften kritisieren die Änderungen scharf.Abgestimmt wird auch über einen deutsch-britischen Freundschaftsvertrag sowie einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds. Auf der Tagesordnung steht zudem die Wahl einer neuen Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes. Nach Medienberichten soll den Posten die ehemalige Bundesbauministerin Clara Geywitz (SPD) bekommen.
Bas: Renten steigen zum 1. Juli um 4,24 Prozent
Die Bezüge der gut 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sollen zum 1. Juli um 4,24 Prozent steigen. “Die gute Lohnentwicklung führt erneut zu einer spürbaren Rentenanpassung, mit der die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rente zum Ausdruck kommt”, erklärte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) am Donnerstag. Damit liegt ihrem Ministerium zufolge die Rentenanpassung zum vierten Mal seit fünf Jahren über vier Prozent.”Durch die Kopplung der Renten an die Löhne stellen wir sicher, dass die Rentnerinnen und Rentner an der Wohlstandsentwicklung der arbeitenden Bevölkerung teilhaben”, erklärte Bas weiter. “Ordentliche Renten sind kein Luxus, sondern eine Frage der Leistungsgerechtigkeit für die Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben.”Bas verwies auf das im vergangenen Jahr verabschiedete Rentenpaket, welches das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent festschreibt. Laut ihrem Ministerium bedeutet die nun angekündigte Erhöhung für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren einen Anstieg von 77,85 Euro im Monat. Die Erhöhung muss nun noch formal vom Bundeskabinett und Bundesrat gebilligt werden, damit sie am 1. Juli in Kraft treten kann.Maßgeblich für diese Berechnung der Rentenerhöhung ist laut Arbeitsministerium die Lohnentwicklung. Sie basiert auf Daten des Statistischen Bundesamts und der Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte der Versicherten. Daneben spielt auch die Veränderung der Sozialabgaben der Beschäftigten und Rentenbezieher eine Rolle.
