Ultimatum: VW-Betriebsrat fordert Klarheit über drastische Sparpläne

Der Betriebsrat des Autobauers Volkswagen hat dem Vorstand ein Ultimatum gestellt. Bis Freitag müsse VW-Chef Oliver Blume sich “unmissverständlich” zu den drastischen Sparplänen äußern, teilte der Konzernbetriebsrat am Donnerstagabend mit. “Der Umgang des Vorstands mit der Belegschaft ist an Respektlosigkeit nicht mehr zu überbieten”, erklärte die Konzernbetriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo. Es sei “unverantwortlich, die Belegschaft im Unklaren zu lassen und so in den Urlaub zu schicken”.Komme der Konzernchef der Aufforderung nicht nach, werde es nach der Sommerpause “VW-weit und zeitgleich außerordentliche Betriebsversammlungen” geben, “um die Vorstände dort ans Mikrophon zu zitieren”, erklärte der Betriebsrat. Cavallo betonte, dass es keine Werksschließungen geben dürfe und Stellenabbau nur auf freiwilliger Basis und sozialverträglich ablaufen dürfe.Der Konzernvorstand teilte am Abend nach der Aufsichtsratssitzung mit, die “strategische Neuausrichtung” des Unternehmens werde fortgesetzt. Die Modellpalette werde auf die “attraktivsten Marktsegmente konzentriert” und schrittweise um bis zu 50 Prozent “gestrafft”. Die Angebotskomplexität – zum Beispiel die Anzahl möglicher Ausstattungsoptionen – werde um bis zu 75 Prozent reduziert. Die Produktionskapazitäten würden auf neun Millionen Fahrzeuge pro Jahr angepasst. Angaben zu Stellenstreichungen und Werksschließungen machte der Konzern nicht.Medienberichten zufolge sollen bei Volkswagen bis zu 100.000 der rund 657.000 Arbeitsplätze weltweit gestrichen werden. Zudem erwägt Konzernchef Blume demnach, die Kernmarke Volkswagen und Teile der Komponentenfertigung aus der bestehenden Konzernstruktur der Volkswagen AG herauszubrechen und in eigenständige Gesellschaften zu überführen, um die besonderen Mitbestimmungsrechte und die Sperrminorität des Landes Niedersachsen zu unterlaufen, die im VW-Gesetz verankert sind.

Krankschreibung am ersten Tag: Gewerkschaften und Ärzte protestieren

Krankschreibung bereits am ersten Tag, keine telefonische Krankschreibung mehr und eine Befristung des Jobs bis zu vier Jahren ohne sachliche Begründung: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten diese Beschlüsse der Koalition eine klare Verschlechterung. Gewerkschaften kritisierten die geplanten Änderungen scharf – Arbeitgebervertreter begrüßten sie. Die Koalition will damit nach eigenen Angaben auch den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung stabil halten. Sie beschloss auch Verbesserungen für Beschäftigte.Union und SPD einigten sich in ihrem Koalitionsausschuss darauf, dass die telefonische Krankschreibung abgeschafft wird. Sie war in der Corona-Pandemie als Alternative zum Gang in die Praxis eingeführt worden – wurde zuletzt aber insbesondere von Arbeitgeberverbänden und aus der Union unter Verweis auf eine hohe Zahl an Krankheitstagen in Frage gestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nannte die Abschaffung einen “klaren Rückschritt” – die Regelung habe sich bewährt und sei ein gutes Beispiel für weniger Bürokratie. “Studien zeigen, dass die telefonische Krankschreibung nicht zu mehr Krankschreibungen führt”, erklärte der vzbv. Mit lediglich rund einem Prozent habe sie zudem nur einen sehr geringen Anteil an allen Krankschreibungen.  Einführen will die Koalition auch eine “verpflichtende Vorlage” einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) “ab dem ersten Tag der Erkrankung”. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte aber, dass Betriebe einzel- oder tarifvertraglich sowie in Betriebsvereinbarungen davon abweichen können. Bislang ist eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem vierten Tag vorgeschrieben. Die “unrichtige Ausstellung” einer AU soll außerdem künftig stärker bestraft werden.Verdi-Chef Frank Werneke kritisierte: “Wenn sich Beschäftigte künftig vom ersten Tag an beispielsweise mit einem grippalen Infekt zum Arzt schleppen sollen, ist das Ausdruck einer grundsätzlichen Misstrauenskultur.” Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seien keine Drückeberger, “auch wenn Arbeitgeber und Teile der Regierung dies unterstellen.” “Absolut katastrophal” nannte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, die geplanten Regelungen. Die Krankschreibungspflicht ab Tag eins werde dazu führen, dass Millionen zusätzliche Menschen in die Arztpraxen kommen müssten, nur um sich eine Krankschreibung abzuholen – “ohne dass das medizinisch irgendeinen Sinn ergibt”, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. “Die Folgen werden längere Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten sein, die wirklich unsere medizinische Hilfe brauchen.”Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, sagte der “Rheinischen Post”, es grenze an Irrsinn, “abertausende Menschen zusätzlich in die Praxen zu jagen für das reine Ausfüllen von Zetteln. Wer hustet, eine Magen-Darm-Infektion hat, gehört ins Bett – und nicht in die übervolle Praxis.” In der “Bild”-Zeitung plädierte er stattdessen für die Einführung eines Karenztags. Das heißt, dass der erste Tag der Krankschreibung unbezahlt bliebe. Bundeskanzler Merz verteidigte die geplanten Regelung zur Krankschreibung gegen Kritik: “Ja, das ist eine harte Entscheidung, aber wir können uns den Wettbewerbsrückstand durch den hohen Krankenstand im Vergleich zu anderen Ländern nicht länger leisten”, sagte er.Der DGB und die Einzelgewerkschaften Verdi und IG Metall wandten sich auch gegen die Ausweitung des Zeitraums für sachgrundlose Befristungen von zwei auf maximal vier Jahre für bis Ende 2030 eingestellte Arbeitnehmer. Das verlagere das unternehmerische Risiko auf die Beschäftigten, erklärte Verdi-Chef Werneke. “Das ist nicht akzeptabel.” DGB-Chefin Yasmin Fahimi erklärte, das sei ein “unnötiger Einschnitt”. Arbeitgebervertreter dagegen begrüßten die geplante Regelung. Der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Rainer Dulger, erklärte, damit komme es “erstmals seit Jahrzehnten” zu einer Flexibilisierung im Arbeitsrecht. Der Bundesverband der Deutschen Industrie sieht darin einen Hebel, der “mittelfristig Wachstumskräfte freisetzen” könne.DGB-Chefin Fahimi äußerte sich insgesamt aber überwiegend positiv zu den Ergebnissen des Koalitionsbeschlusses: Das beschlossene Steuerpaket sei “ein wichtiger Schritt” für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Erhöhung des Grundfreibetrags mit entsprechender Anpassung von Kinderfreibetrag und Kindergeld entlaste besonders Familien. Auch die leichte Anhebung der Schwelle für den Spitzensteuersatz sowie die Glättung der Steuerprogression im mittleren Einkommensbereich seien “überfällige Korrekturen”. Sie lobte außerdem die Erhöhung der Arbeitnehmer-Pauschale für Werbungskosten um 200 Euro und die Erhöhung der steuerfreien Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit.

Streik-Bilanz: 2025 gab es weniger Arbeitskämpfe

Im vergangenen Jahr hat es weniger Arbeitskämpfe gegeben und es sind weniger Arbeitstage durch Streiks ausgefallen. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zählte 2025 insgesamt 261 Arbeitskämpfe und damit 25 weniger als 2024, wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Bilanz hervorgeht. Die Zahl der ausgefallenen Arbeitstage lag demnach mit 645.000 deutlich unter dem Vorjahreswert von rund 912.000.Der Arbeitskampfbilanz zufolge nahmen im vergangenen Jahr 552.000 Menschen an Streiks teil und damit 360.000 weniger als 2024. “Ein Grund dafür ist, dass in der Metall- und Elektroindustrie 2025 im Gegensatz zum Vorjahr keine Tarifverhandlungen und damit auch keine flächendeckenden Arbeitsniederlegungen stattfanden”, erklärte das WSI. Warnstreiks in dieser 3,7 Millionen Beschäftigte zählenden Branche wirken sich demnach “erheblich” auf die Statistik aus.In mehr als jedem vierten aller Arbeitskämpfe rangen die Beschäftigten nach Angaben des WSI um die teils auch erstmalige Tarifbindung ihres Unternehmens. Um höhere Entgelte stritten die Arbeitnehmerinnen und -nehmer in rund der Hälfte der Arbeitskämpfe.Da im Produzierenden Gewerbe Stellen abgebaut wurden, zielten Arbeitsniederlegungen dort “häufig auf tarifliche Vereinbarungen zu Beschäftigungssicherung, Abfindungen oder Transfergesellschaften”, wie die Studienautoren weiter mitteilten. So wie beim Gabelstaplerhersteller Jungheinrich, wo 2025 der längste unbefristete Streik stattfand: Nach Standortschließung streikten die Beschäftigten den Angaben nach 85 Tage erfolgreich für einen Sozialtarifvertrag. Solche Erzwingungsstreiks nach Urabstimmung seien allerdings weiterhin eine “absolute Ausnahme”.Die Forschenden machten auch Hinweise darauf aus, dass die Gewerkschaften die Arbeitskämpfe tendenziell anders führten: “Einzelne, kurze Arbeitsniederlegungen überwiegen, unbefristete Flächenstreiks sind dagegen seltene Ausnahmen geworden.”Im internationalen Vergleich liegt Deutschland im Mittelfeld. Für diese Statistik vergleicht das WSI wie die arbeitskampfbedingten Ausfalltage pro 1000 Beschäftigte im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre miteinander: Hierzulande fielen zwischen 2015 und 2024 – dem jüngsten Jahr mit den nötigen Vergleichsdaten – im Schnitt 22 Arbeitstage pro 1000 Beschäftigte aus.Spitzenreiter sind demnach Finnland, Frankreich, Kanada und Belgien “mit zwischen 100 und 92 jahresdurchschnittlichen Ausfalltagen”. Mit Deutschland im Mittelfeld befinden sich neben Spanien, dessen Statistik allerdings die im Land erlaubten Generalstreiks nicht mitzählt, auch Länder wie Großbritannien, die USA, Norwegen und die Niederlande. Besonders wenig gestreikt wird der Statistik zufolge in Ungarn, Österreich, der Schweiz und Schweden. 

“Massive” Kürzungen: Linke kritisiert Vorschläge der Rentenkommission

Die Vorschläge der Rentenkommission stoßen bereits vor ihrer offiziellen Vorstellung bei der Linken auf scharfe Kritik. Die rentenpolitische Sprecherin der Linkspartei, Sarah Vollath, sagte der “Rheinischen Post” am Samstag, die Vorschläge seien “nichts anderes als massive Rentenkürzungen, bei denen die Union laut in die Hände klatscht”. “Diese Kürzungen werden vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen hart treffen, die Tag für Tag unseren Wohlstand erarbeiten”, sagte Vollath. “Schon heute schaffen es viele Menschen nicht, bis 67 zu arbeiten. Jetzt will die Rentenkommission das Arbeitsleben noch weiter verlängern.” Dies sei “ein absolutes Unding und völlig realitätsfern”.Dass den Empfehlungen zufolge der frühere Renteneintritt ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren entfallen soll, kritisierte die Linkenpolitikerin ebenfalls. “So sieht doch keine Anerkennung von Lebensleistung aus”, sagte Vollath. Auch der Schritt in Richtung Kapitaldeckung sei ein “großer Fehler”. Vollath betonte: “Wir brauchen endlich wieder eine starke gesetzliche Rente, auf die die Menschen sich verlassen können.”Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission will ihren Bericht am Dienstag übergeben und vorstellen. Das Reformpaket sieht nach Informationen der “Bild am Sonntag” die Einführung der Rente mit 70 ab den 2090er-Jahren vor. Demnach soll das Renteneintrittsalter ab 2032 an die erwartete Steigerung der Lebenserwartung gekoppelt werden.

“Bild am Sonntag”: Rentenkommission will Rente mit 70 ab den 2090er-Jahren einführen

Das Reformpaket, das die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission am Dienstag vorstellen wird, sieht nach Informationen der “Bild am Sonntag” (“BamS”) die Einführung der Rente mit 70 ab den 2090er-Jahren vor. Wie die “BamS” unter Berufung auf Informationen aus der Kommission berichtete, soll das Renteneintrittsalter ab 2032 an die erwartete Steigerung der Lebenserwartung gekoppelt werden. In den 2090er-Jahren würde dann die Rente mit 70 gelten.”BamS” zufolge soll die Altersgrenze nur langsam verschoben werden: Ab 2042 steigt dem Bericht zufolge das Eintrittsalter alle zehn Jahre um ein halbes Jahr. Gegen Ende dieses Jahrhunderts gilt dann die Rente mit 70. Damit würden erst Kinder, die jetzt in die Schule kommen, wirklich bis 70 Jahre arbeiten müssen. Frühverrentungen nach 45 Beitrittsjahren sollen hingegen abgeschafft werden. Nur wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, soll leichter in Rente gehen können.Außerdem soll “BamS” zufolge das künftige Rentenniveau durch die Einführung einer Kapitalrente auf 50 Prozent steigen. Demnach soll ein Teil der Rentenbeiträge am Aktienmarkt angelegt werden. In diese Kapitalsäule fließt erst ein Prozent vom Bruttolohn (0,5 Prozent Arbeitnehmeranteil, 0,5 Prozent Arbeitgeberanteil). Dann steigt der Beitrag für die Kapitalrente auf zwei Prozent (ein Prozent Arbeitnehmer, ein Prozent Arbeitgeber). Eine verpflichtende Betriebsrente kommt erst einmal nicht. Sie wäre laut Expertenmeinung bürokratischer als die Kapitalrente innerhalb der Rentenversicherung.Die Kommission schlägt “BamS” zufolge außerdem vor, den Nachhaltigkeitsfaktor, der die jährliche Rentensteigerung an die Entwicklung der Beitragszahler anpasst, wieder einzuführen. Das dämpft die künftigen Beitragssteigerungen, allerdings fallen dadurch auch die jährlichen Rentensteigerungen geringer aus. Das Modell der Kommission sieht folgendes Verfahren vor: Bei Rentenbeginn gilt auch in Zukunft das Rentenniveau von 48 Prozent. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor sinkt das Niveau im Laufe der Rentenbezugsjahre. Dieses Minus soll aber durch die neue Kapitalrente aufgefangen werden. Nach Prognosen der Kommission soll ab 2040 das Gesamtniveau der Rentenversicherung (Umlage- und Kapitalsäule) auf 50 Prozent bis 2050 steigen. Davon profitierten die heute jüngeren und mittelalten Arbeitnehmer.Künftig sollen auch Politiker in die Rentenkasse einzahlen müssen. Die Rentenkommission will “BamS” zufolge die Zahl der Versicherten vergrößern: Abgeordnete aus dem Bundestag und den Landtagen, Selbstständige und Vorstandsvorsitzende von Aktiengesellschaften sollen in die Rentenkasse einzahlen. Beamte bleiben vorläufig außen vor. Außerdem spricht sich die Kommission für die Abschaffung der von Rentenbeiträgen befreiten Minijobs aus. Künftig dürfen nur noch Schüler für bis zu 603 Euro Monatsverdienst jobben. Alle anderen müssen eine Stelle mit Renteneinzahlung annehmen. Damit soll vor allem die Altersarmut von Frauen bekämpft werden.Die 13-köpfige Kommission zur Alterssicherung hatte seit Januar für die Reform des deutschen Rentensystems beraten, dessen Finanzierbarkeit durch den demografischen Wandel vor großen Herausforderungen steht. Die Übergabe ihres Berichts an die Regierung erfolgt am Dienstagvormittag (9.00 Uhr) im Kanzleramt, wie der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer sagte. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) wollen demnach danach vor den Presse treten. Die beiden Vorsitzenden der Kommission, Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda, würden dann ihrerseits in einer eigenen Pressekonferenz über Details der Vorschläge informieren.

Rentenkommission legt Reformvorschläge am Dienstag vor – Warnungen vor Kürzungen

Nach monatelangen Beratungen legt die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission am Dienstag ihre Reformempfehlungen vor. Der Bericht des Expertengremiums werde dann an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben, sagte ein Regierungssprecher am Freitag. Gewerkschaften und Sozialverbände warnten die schwarz-rote Koalition im Vorfeld vor der Umsetzung von Maßnahmen, die zu Rentenkürzungen oder einem späteren Renteneintrittsalter führen.Die 13-köpfige Kommission zur Alterssicherung hatte seit Januar für die Reform des deutschen Rentensystems beraten, dessen Finanzierbarkeit durch den demografischen Wandel vor großen Herausforderungen steht. Laut “Handelsblatt” konnten die Experten mehrheitlich rund 30 einzelne Empfehlungen beschließen. Details wurden bisher nicht bekannt. Die Übergabe ihres Berichts an die Regierung erfolgt am Dienstagvormittag (9.00 Uhr) im Kanzleramt, wie der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer sagte. Merz und Bas wollen demnach danach vor den Presse treten. Die beiden Vorsitzenden der Kommission, Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda, würden dann ihrerseits in einer eigenen Pressekonferenz über Details der Vorschläge informieren.Meyer wollte sich noch nicht zum weiteren Vorgehen der schwarz-roten Koalition bei der Rentenreform äußern. Die Vorlage des Kommissionsberichts sei “ein ganz wesentlicher Meilenstein” auf dem Weg zur Alterssicherung der Zukunft, sagte er. “Alle weiteren Schritte gehen wir dann danach an.””Die Empfehlungen der Rentenkommission werden wir in der kommenden Woche zuallererst gemeinsam mit unserem Koalitionspartner besprechen”, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese der “Rheinischen Post” (Samstagausgabe). Dann würden CDU, CSU und SPD “die Sommerpause dafür nutzen, entsprechende Gesetzentwürfe zu erarbeiten”.Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte Ende Mai angekündigt, falls die Rentenkommission ihre Empfehlungen einstimmig beschließen würde, werde die Koalition diese auch “so umsetzen”. Da es bei Einzelempfehlungen kein einstimmiges Votum gab, blieb am Freitag die Frage offen, ob zumindest der Bericht als Ganzes einstimmig verabschiedet wurde.Gewerkschaften und Sozialverbände wandten sich vorab gegen mögliche Einschnitte bei der gesetzlichen Rente. Verdi-Chef Frank Werneke forderte “die Stabilisierung des Rentenniveaus über das Jahr 2031 hinaus”. Denn “über die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland besitze keine andere Absicherung im Alter”, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. In Ostdeutschland seien es sogar drei Viertel. Ein mögliches späteres Renteneintrittsalter lehnte Werneke als “Rentenkürzung durch die Hintertür” ab.Der Gewerkschaftschef wandte sich auch dagegen, Beitragseinnahmen in der gesetzlichen Rente abzuzweigen, um darüber eine Kapitaldeckung aufzubauen. Richtig sei, “die betriebliche Altersversorgung auszubauen”, auch in kleineren Betrieben und zwar “mit ausreichend hohen Arbeitgeberanteilen”.Eine “echte Stärkung” der gesetzlichen Rente forderte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele. Die Reformvorschläge der Rentenkommission müssten “sozial gerecht und zukunftssicher” sein, sagte sie ebenfalls den Funke-Zeitungen. Bentele warnte, derzeit hätten viele Menschen “große Angst vor Rentenkürzungen, einer höheren Regelaltersgrenze oder einer Verschlechterung der Witwenrente”.Die Reformvorschläge der Rentenkommission sollten vor allem darauf zielen, “das Vertrauen der Menschen in die Alterssicherung zu sichern”, forderte die SoVD-Vorsitzende Michaela Engelmeier gegenüber den Funke-Zeitungen. Sie forderte ebenfalls “ein stabiles Rentenniveau, eine verlässliche Finanzierung und wirksame Maßnahmen gegen Altersarmut”. Reformansätze, die einseitig auf längere Lebensarbeitszeiten setzen, lehnte Engelmeier ab.

Rentenkommission beschließt Empfehlungen – aber vorerst nicht einstimmig

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat sich offenbar auf rund 30 Empfehlungen verständigt. Dies berichtete das “Handelsblatt” am Donnerstag unter Berufung auf Teilnehmerkreise. Demnach gab es Einzelabstimmungen über die Vorschläge, die mit großer Mehrheit angenommen wurden. Einstimmigkeit sei aber nicht erzielt worden. Nach AFP-Informationen wird nun in einer weiteren Sitzung ein einstimmiger Beschluss über den Kommissionsbericht als Ganzes angestrebt.Die Ergebnisse seien in der Nacht zum Donnerstag nach mehreren Anläufen erzielt worden, berichtete das “Handelsblatt” aus Teilnehmerkreisen. Jede Empfehlung wurde demnach einzeln abgestimmt und werde nun von einer deutlichen Mehrheit getragen.Über die Inhalte der Empfehlungen wurde zunächst nichts bekannt. Aus Teilnehmerkreisen hieß es gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, der Bericht der Kommission sei noch in Arbeit. Es werde noch eine weitere Sitzung der Kommission geben mit dem Ziel, diesen als Ganzes einstimmig zu verabschieden. Bei den diversen Einzelempfehlungen gebe es naturgemäß unterschiedliche Meinungen der Kommissionsmitglieder.Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte auf ein einstimmiges Votum gedrungen. Dann würden die Vorschläge von der Koalition auch “so umgesetzt”, sagte die SPD-Chefin Ende Mai der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”. “Anderenfalls müssen wir in der Koalition darüber reden.”Die schwarz-rote Koalition hat eine umfassende Rentenreform angekündigt, um das System angesichts des demografischen Wandels langfristig zu stabilisieren. Am kommenden Dienstag sollten nach bisherigen Angaben die Empfehlungen der Kommission an die Regierung übergeben werden.Die 13-köpfige Kommission aus Professoren und Abgeordneten hatte im Januar ihre Arbeit aufgenommen. Geleitet wird sie durch den ehemaligen Vorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, und die Sozial- und Verwaltungswissenschaftlerin Constanze Janda. Drei Abgeordnete der Regierungsfraktionen sind stellvertretende Vorsitzende: Annika Klose von der SPD, Pascal Reddig von der CDU und Florian Dorn von der CSU. Hinzu kommen acht Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen.

“Koalitionsbruch”: Harte Kritik an Entwurf aus dem Hause Bas zu Arbeitszeitreform

Ein Entwurf des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums zur Reform des Arbeitszeitgesetzes ist auf harte Kritik im Arbeitgeberlager und in der Union gestoßen. Wirtschaftsverbände und Unionspolitiker warfen Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) einen Bruch des Koalitionsvertrags vor. Laut einem Referentenentwurf, der AFP am Donnerstag vorlag, will Bas den Übergang von der Tages- zur Wochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen und strengere Vorschriften für die Arbeitszeiterfassung erlassen. Das Ministerium sprach von einer “internen Arbeitsfassung”. Aus Kreisen des Ministeriums hieß es, der Entwurf befinde sich noch in der “Hausabstimmung” und sei daher auch noch nicht in die Ressortabstimmung gegangen. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, “im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit” zu schaffen, “auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf”. Die Gewerkschaften laufen seit Wochen Sturm gegen die Abschaffung des Acht-Stunden-Tags. Sie betonen, das aktuelle Gesetz erlaube eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden täglich sowie tarifvertragliche Öffnungsklauseln und branchenspezifische Sonderregelungen.In dem Entwurf aus dem Arbeitsministerium heißt es zu diesem Punkt: “Die Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebspartner erhalten die Möglichkeit, statt einer täglichen eine wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren.” Dies soll “möglich sein, wenn durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht gefährdet wird”, heißt es außerdem.Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger monierte, der Entwurf knüpfe die “geringfügige” Anpassung der Höchstarbeitszeit an tarifliche Regelungen, während der Koalitionsvertrag ausdrücklich auf eine solche tarifliche Grundlage verzichte. Der Entwurf widerspreche “eklatant” dem Koalitionsvertrag. Ähnlich äußerten sich etwa Handelsverband, Handwerksverband und das Baugewerbe. Auch der Verband Die Familienunternehmer erklärte, der Entwurf verfehle das “zentrale Versprechen” des Koalitionsvertrags.  “Der jetzt bekannt gewordene Entwurf liest sich wie ein Gegenentwurf zum Koalitionsvertrag – zulasten des Mittelstandes”, sagte die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU/CSU, Gitta Connemann (CDU), der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marc Biadacz (CDU), sagte AFP, eine Bindung an Tarifverträge dürfe es bei der Flexibilisierung der Arbeitszeiten nicht geben. Im Koalitionsvertrag hatten beide Seiten zudem vereinbart, die vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesarbeitsgericht vorgegebene Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten “unbürokratisch” zu regeln. Die Vertrauensarbeitszeit soll demnach ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich bleiben.Dazu heißt es im Entwurf aus dem Ministerium: “Der Arbeitgeber wird verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit” jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. “Versprochen war Flexibilität, geliefert wird die Stechuhr”, kritisierte etwa der Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Auch Arbeitgeberpräsident Dulger nannte diese Regelung “höchst bürokratisch”. Diese Regelung “strotzt vor Misstrauen” in die Arbeitgeber und ihre Beschäftigten. Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände erklärte, der Entwurf erfülle die Anforderungen an eine flexible, digitale Arbeitswelt “an keiner Stelle”. Er müsse “zurückgezogen und völlig überarbeitet werden”. Das forderten auch der Baugewerbe- und der Handelsverband. Letzterer sprach von einem “verspäteten Aprilscherz”. Ein Sprecher der Unionsfraktion verwies darauf, dass es sich bei den Überlegungen aus dem Ministerium nicht um einen offiziellen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums handele. Die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Annika Klose, verteidigte den Entwurf: Die geplante Reform müsse “auch und gerade” im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgestaltet werden. “Dass es also auch mal möglich ist, das Kind am Nachmittag zum Fußballtraining zu bringen und danach weiterzuarbeiten – aber eben nicht, dass mein Chef mir gegen meinen Willen sagt: Du hast morgen die Schicht von 9.00 bis 22.00 Uhr.”Entsprechend wichtig sei daher die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten, “so dass es auch keine unbezahlten Überstunden mehr gibt”. Im Koalitionsvertrag sei auch festgehalten, dass die neue Arbeitszeitregelung keine Ausweitung der Arbeitszeit gegen den Willen der Beschäftigten sein darf. “Hier muss es natürlich einen Interessenausgleich geben. Dafür sind die Sozialpartner genau die richtige Adresse und Tarifverträge unverzichtbar.”In einem Punkt dürfte der Entwurf aus dem Ministerium in der Wirtschaft auf Zustimmung stoßen: Bäckereien sollen sonntags bis zu acht Stunden öffnen dürfen. Auch öffentliche Bibliotheken sollen demnach erstmals auch sonntags bis zu sechs Stunden offen sein können. 

Union lehnt Bas-Überlegungen zu Arbeitszeitreform ab – keine Bindung an Tarifvertrag

In der Unionsfraktion ist deutliche Kritik an Überlegungen im SPD-geführten Bundesarbeitsministerium zur Ausgestaltung des Arbeitszeitgesetzes laut geworden. Die von der Koalition verabredete Flexibilisierung mit einem Übergang von der Tages- zur Wochenarbeitszeit müsse für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten – “egal ob mit oder ohne Tarifbindung”, erklärte der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marc Biadacz (CDU), am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.Medienberichten zufolge will Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) den Übergang von der Tages- zur Wochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen – dies würde die Flexibilisierung der Arbeitszeiten deutlich einschränken. Der CDU-Abgeordnete Biadacz betonte: “Die Position der Union ist klar: eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen.” Eine Bindung an Tarifverträge dürfe es nicht geben.Auch die in Medienberichten zitierten Überlegungen von Bas’ Ministerium zu strengeren Vorschriften für die Arbeitszeiterfassung lehnte Biadacz ab. “Die Arbeitszeiterfassung muss unbürokratisch durchführbar sein”, erklärte er. “Auch muss es künftig weiterhin Möglichkeiten zur Vertrauensarbeitszeit in allen Betrieben geben.”Ein Sprecher der Unionsfraktion verwies darauf, dass es sich bei den am Donnerstag bekannt gewordenen Überlegungen nicht um einen offiziellen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums handele. Das Ministerium selbst hatte dies als “interne Arbeitsfassung” eingeordnet.