Arbeitgeber müssen dem Wunsch eines kurzfristigen Verzichts auf eine genehmigte Elternzeit nicht ohne Weiteres nachkommen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt mitteilte, hatte ein Mann kurz vor Beginn seiner Elternzeit gefordert, doch beschäftigt zu werden, da er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Das Kind blieb bei der Mutter. Dennoch sei der Mann an seine Elternzeit gebunden, urteilte das BAG.Demnach war der Mann seit 13 Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt, als er eine einjährige Elternzeit antreten sollte. Nachdem er sich von seiner Partnerin trennte und keinen Anspruch mehr auf Elterngeld hatte, wollte er jedoch für das Jahr weiterbeschäftigt werden. Sein Arbeitgeber lehnte dies ab, da bereits eine befristete Elternzeitvertretung eingestellt worden war.Das BAG bestätigte die Sicht des Arbeitgebers. Der Mann sei an seinen Antrag auf Elternzeit gebunden. So werde der Arbeitgeber geschützt, der Vorkehrungen für diesen Zeitraum treffen müsse. Die veränderten Lebensumstände des Mannes hätten keinen Einfluss auf dessen Elternzeit. Eine Ausnahme bestehe nur, wenn das zu betreuende Kind versterbe, erklärte das Gericht. In anderen Fällen könne die Elternzeit vorzeitig beendet werden, sofern der Arbeitgeber zustimmt.
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Studie: Jobpotenzial der Energiewende droht ungenutzt zu bleiben
Die Energiewende birgt laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung erhebliches Potenzial für Beschäftigung – doch aktuelle Gesetzesvorhaben der Bundesregierung drohen die Entwicklung demnach zu bremsen. Bis 2035 sei eine Beschäftigung von 706.000 Menschen in den Erneuerbaren Energien möglich, rund 270.000 mehr als 2025, teilte die Stiftung am Donnerstag in Gütersloh mit. Der derzeitige Kurs der Politik hemme jedoch Investitionen, wodurch bis Mitte des kommenden Jahrzehnts lediglich 519.500 Beschäftigte erreicht werden könnten.Wie die Stiftung ausführte, lassen sich die 706.000 Beschäftigten erreichen, wenn die gesetzlichen Ausbauziele für Wind und Solar eingehalten werden. Besonders stark könnte demnach der Bedarf bei der Herstellung und Installation von Wärmepumpen wachsen – um mehr als das Dreifache von zuletzt 72.200 auf dann 232.800 Beschäftigte. Ob das Potenzial tatsächlich ausgeschöpft wird, hängt laut der Analyse der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung jedoch auch von neuen Energiegesetzen wie der EEG-Novelle, dem Netzpaket, dem Gebäudemodernisierungsgesetz und der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes ab. Würden Förderregeln kurzfristig verändert, Entschädigungen bei Nichteinspeisung ins Netz unkalkulierbar oder Netzanschlüsse verzögert, könnten Projekte verschoben werden oder ganz ausbleiben, erklärte die Stiftung.Um die gesetzlichen Ausbauziele zu erreichen, müssten laut der Studie die jährlichen, größtenteils privaten Investitionen von 37,6 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf 79 Milliarden Euro im Jahr 2035 steigen. “Unter den Annahmen zu den neuen gesetzlichen Bedingungen wären dagegen nur 52,1 Milliarden Euro zu erwarten und damit rund ein Drittel weniger”, erläuterte die Stiftung. Besonders groß wäre die Investitionslücke demnach bei Wärmepumpen und Windenergie an Land und auf See. Auswirken würde sich dies laut der Studie auch auf die Beschäftigung. Zwar dürfte sie auch in diesem Szenario bis 2035 steigen, würde aber um 186.600 Beschäftigte unter dem ersten Szenario liegen. Damit drohe “ein erheblicher Teil” des möglichen Beschäftigungswachstums ungenutzt zu bleiben.Die Bertelsmann-Stiftung mahnte, dass verlässliche Bedingungen nicht nur für Stromabnehmer wie Unternehmen und Privathaushalte nötig seien, sondern auch für Hersteller, etwa von Windrädern und Wärmepumpen, sowie die Betriebe, die diese Anlagen installieren. Für sie entscheide sich mit den neuen Gesetzen, “wie der Ausbau voranschreitet, ob neue Aufträge entstehen und zusätzliches Personal gebraucht wird”. Unternehmen bräuchten “einen klaren Kurs bei der Energiewende, auf dessen Grundlage sie langfristig investieren können”, erklärte Stiftungsvorstand Andreas Pinkwart.
IG Metall fordert fünf Prozent mehr Lohn – Arbeitgeber: “Realitätsfern”
In der anstehenden Tarifrunde für 3,7 Millionen Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie fordert die IG Metall fünf Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Mehrere Bezirke teilten am Dienstag die Beschlüsse ihrer Tarifkommissionen mit – am Mittwoch soll der Gewerkschaftsvorstand die Forderung für die gesamte IG Metall beschließen. Der Arbeitnehmerverband Südwestmetall wies die Forderungen umgehend als “realitätsfern” zurück. Die Tarifverhandlungen beginnen im Oktober.”Die Beschäftigten sind weiterhin mit deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten konfrontiert”, erklärte die Gewerkschaft in Baden-Württemberg. Gehaltssteigerungen seien nötig, um die Kaufkraft zu erhalten. “Die Forderung nach einer spürbaren tabellenwirksamen Entgelterhöhung steht dabei gemeinsam mit dem Anliegen nach mehr Sicherheit für Beschäftigte und Betriebe im Mittelpunkt.””Eine Forderung von fünf Prozent in der jetzigen Zeit macht uns fassungslos”, erklärte dazu der Südwestmetall-Vorsitzende Peter Sebastian Krause. “Damit werden völlig falsche Erwartungen geweckt.” Mit solchen Forderungen in der Krise gefährde die Gewerkschaft zehntausende Arbeitsplätze.Für die Arbeitgeber gehe es derzeit vor allem darum, die Kosten zu senken, erklärte Südwestmetall. “Es muss uns gelingen, dass unsere Unternehmen hier wieder wettbewerbsfähig produzieren können und somit möglichst viele Arbeitsplätze im Land erhalten bleiben”, erklärte Krause. Dafür brauche es “Lösungskorridore für Kostensenkungen”, statt “realitätsferner” Gehaltsforderungen.”Die wirtschaftliche Lage ist in vielen Betrieben und Teilbranchen angespannt”, erklärte auch Barbara Resch, Bezirksleiterin der IG Metall Baden-Württemberg. Doch die Beschäftigten brauchten beides: “eine spürbare Erhöhung ihrer Einkommen und verlässliche Perspektiven für ihre Arbeitsplätze und Standorte”.Die IG Metall will den Angaben zufolge in den Verhandlungen auch über das Thema Beschäftigungs- und Standortsicherung sprechen. Wirtschaftlich erfolgreiche Betriebe sollen eine tarifliche Gewinnbeteiligung zahlen, für untere Lohngruppen soll es eine “Komponente zur Besserstellung” geben. Eine vor zwei Wochen veröffentlichte Umfrage unter Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie hatte ergeben, dass sie sich vor allem wegen der gestiegenen Kosten für Lebenshaltung und Gesundheit Sorgen machen. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten bewegt demnach die Sicherheit des persönlichen Arbeitsplatzes beziehungsweise die Zukunft des Betriebs.Die wirtschaftliche Lage ihres Betriebs bezeichnete die Hälfte der Befragten als gut oder sehr gut. Ein Drittel sagte auf die Frage “geht so”. Jeder Fünfte nannte die Lage des Unternehmens schlecht oder sehr schlecht. In den Branchen Luft- und Raumfahrt, Rüstung, Schiffbau und Energie herrsche eine positive Wahrnehmung, erklärte die IG Metall damals. In der Autoindustrie und bei Dienstleistern blickten die Beschäftigten kritischer auf den Kurs ihres Unternehmens.
Bundesregierung legt Plan gegen Sozialmissbrauch vor – Armutsmigranten im Visier
Die Bundesregierung will schärfer gegen den betrügerischen Bezug von Sozialleistungen vorgehen. Ein Aktionsplan aus dem Bundesarbeitsministerium, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag, richtet sich vor allem gegen Sozialmissbrauch durch Zuwanderer aus EU-Staaten. Dieser Missbrauch soll nun durch mehr Datenabgleich, schärfere Kontrollen und strengere Regeln erschwert werden. Eine weitere Neuerung: Die Auszahlung von Grundsicherung an Menschen, die mit vollstreckbarem Haftbefehl gesucht werden, soll beendet werden.”Mit dem Aktionsplan zeigen wir klare Kante gegen Ausbeutung und Leistungsbetrug”, erklärte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Die Ministerin betonte, wie wichtig ausländische Beschäftigte für die deutsche Wirtschaft seien. “Was aber nicht geht, ist, die Freizügigkeit auszunutzen, um Menschen auszubeuten und ihre Not für organisierten Missbrauch auszunutzen”, erklärte Bas. Die Ministerin machte klar, “dass ich dagegen mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen werde – denn Sozialleistungsmissbrauch schadet der Gesellschaft und schwächt das Vertrauen in den Sozialstaat”.Der Datenaustausch zwischen Behörden soll dem Ministerium zufolge verbessert werden, um Schlupflöcher zu schließen und Sozialbetrügern schneller auf die Schliche zu kommen. Kommunen sollen mehr Handhabe im Vorgehen gegen sogenannte Schrottimmobilien bekommen. Hintermänner der “organisierten Ausbeutung” sollten stärker zur Verantwortung gezogen werden. Arbeitgeber, die auf Schwarzarbeit setzen, sollen stärker in Haftung genommen werden.Auch auf EU-Ebene will die Bundesregierung aktiv werden. “Unser Anliegen bringen wir auch auf der europäischen Ebene ein, damit bereits mit den EU-Freizügigkeitsregeln Missbrauch ein Riegel vorgeschoben wird”, erklärte Bas. “Um Ausbeutung im Keim zu ersticken, informieren wir schon in den Herkunftsländern klar über Standards und faire Arbeitsbedingungen.”Eines der gängigen Betrugsmodelle läuft so ab, dass organisierte Banden von Armut betroffene Menschen aus südosteuropäischen EU-Ländern nach Deutschland holen, dann in sogenannten Schrottimmobilien unterbringen, sie mit fingierten Arbeitsverträgen ausstatten – und sich dann Sozialleistungen wie etwa das Kindergeld auszahlen lassen.Aus dem Bundessozialministerium hieß es, “immer mehr Kommunen berichten von erheblichen Problemen mit einigen Zuwanderergruppen aus EU-Staaten”. Diese würden unter Berufung auf die EU-Freizügigkeit Sozialleistungen beanspruchen, seien aber “nur in sehr geringem Umfang erwerbstätig oder in fingierten Beschäftigungsverhältnissen angemeldet” und brächten “nur sehr wenige Qualifikationen und Sprachkenntnisse” mit. Die Leistungsempfänger seien “häufig selbst Opfer kriminell organisierter und oft menschenhandelsähnlicher Strukturen”, betonte das Ministerium. Sie würden “in abgenutzten Immobilien – so genannten Schrottimmobilien – zu teilweise überteuerten Mieten” untergebracht. Für die Mieten müssen dann häufig die Sozialbehörden aufkommen. “Sozialleistungsmissbrauch untergräbt das Vertrauen in den Sozialstaat und verletzt das Gerechtigkeitsempfinden derer, die ihn finanzieren”, hieß es aus dem Ministerium. Die Kommunen sollen künftig mehr Instrumente zum Vorgehen gegen Schrottimmobilien bekommen. Der Aktionsplan nennt Instandsetzungsgebote, ein Vorkaufsrecht sowie die Möglichkeiten zu Enteignung und Nutzungsuntersagung. Die Jobcenter sollen zudem über “unbewohnbare Wohneinheiten oder Scheinadressen” informiert werden, um die Mietzahlungen einstellen zu können.Als ein regionaler Schwerpunkt dieser Betrugsdelikte gilt das Ruhrgebiet – die Heimat von Ministerin Bas, die den Wahlkreis Duisburg im Bundestag vertritt. Schon zu Beginn ihrer Amtszeit hatte Bas Maßnahmen gegen den Sozialbetrug angekündigt und sich regelmäßig mit betroffenen Kommunen ausgetauscht.Nach Ministeriumsangaben soll der Aktionsplan noch in diesem Monat vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die Regelungen könnten dann zum Jahreswechsel in Kraft treten.Mit Blick auf den Aktionsplan warf die Linkspartei der Regierung verfehlte Prioritäten vor. “Für die Mehrheit der Menschen in diesem Land ist das größte Problem ein Sozialstaat, der ihnen zu wenig Sicherheit gibt”, erklärte die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Cansin Köktürk. “Von der sozialdemokratischen Arbeitsministerin Bärbel Bas erwarte ich mit derselben Energie einen Aktionsplan für einen starken Sozialstaat, auf den sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen können.”
IG Metall ruft zum “Auto-Aktionstag” auf – Mindestens 100.000 Beschäftigte erwartet
Die IG Metall ruft angesichts der Stellenstreichungen in der Automobilindustrie zu einem Aktionstag am 21. September auf. Unter dem Motto “Zukunft statt Kahlschlag – Zusammenhalt ist unsere stärkste Marke” sollen mindesten 100.000 Beschäftigte von Autoherstellern und -zulieferern bundesweit “ein Protestzeichen setzen”, wie die Gewerkschaft am Montag ankündigte. Die Beschäftigten wollen demnach die Krisenkonzepte der Unternehmen kritisieren.Die IG-Metall-Vorsitzende Christiane Benner sprach am Montag vor Journalisten von einem “beispiellosen Angriff auf die Beschäftigten in der Automobilindustrie”. Beispiele seien die Forderungen nach einer Abschaffung der 35-Stunden-Woche und nach einer Abschaffung des Acht-Stunden-Tags. “Das muss aufhören”, sagte Benner. Der Frust unter den Beschäftigten sei “riesig”, berichtete Benner. Aus Sicht der Gewerkschaft sei es “längst Zeit für einen Weckruf – und zwar Richtung Arbeitgeber und Richtung Politik”. Die Beschäftigten haben die Krise in der Automobilindustrie nicht verursacht.Die IG-Metall-Chefin kritisierte, die deutsche Automobilindustrie habe seit 2022 mehr Geld im Ausland als in Deutschland investiert. Forschungs- und Entwicklungsstandorte würden dicht gemacht “und es gibt auch ein Aderlass bei Entwicklungsdienstleistern”.Das sei “ein Angriff auf unser deutsches Wohlstandsmodell, auf unser Wirtschaftsmodell und auch auf unsere Demokratie”. Damit müsse Schluss sein, “deswegen gehen wir auf die Straße”. Sie forderte langfristiges Denken statt “kurzatmige Sparpakete und Standortabbau”, mehr Innovationen sowie Investitionen in deutsche Standorte und in Zukunftstechnologien wie autonomes Fahren. Die Unternehmen müssten außerdem ihre Kosten senken – allerdings nicht die Löhne. Nötig sei etwa die Produktion von Autos als einheitliches Modell in großer Stückzahl – “die Luxusstrategie ist gescheitert”.Geplant am kommenden Montag sind nach Angaben der Gewerkschaft mehr als 200 Aktionen im Bereich von etwa 80 IG-Metall-Geschäftsstellen. Sie sollen teils auf dem Betriebsgelände, teils vor den Werkstoren stattfinden.
Bewerber diskriminiert: Gericht zeigt Grenzen für Entschädigungszahlugen auf
Wird ein Bewerber im Einstellungsverfahren diskriminiert, muss der Arbeitgeber bei einer Absage für den späteren Verdienstausfall aufkommen. Ein solcher Anspruch auf Entschädigung besteht aber nicht unbedingt lebenslang, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Donnerstag mitteilte. Obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz keinen zeitlichen Rahmen vorgibt, kann das Recht auf Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. (Az. 8 AZR 153/25)Geklagt hatte ein Mann, der im Jahr 2009 bei der Bewerbung auf eine Trainee-Position diskriminiert worden war. Das Landesarbeitsgericht Hessen verpflichtete den Arbeitgeber bereits in einem Urteil von 2018 dazu, dem Mann materiellen und immateriellen Schadensersatz auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu leisten. Im Zuge eines gerichtlichen Vergleichs einigten sich die Parteien 2021 auf eine Zahlung von 100.000 Euro als Entschädigung für die Jahre 2009 bis 2017.Im aktuellen Urteil forderte der Kläger eine erneute Entschädigungszahlung für die Jahre 2020 bis 2023. Diese verwehrte das Bundesarbeitsgericht ihm aber und bestätigte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen. Die Haftung für den Verdienstausfall des Mannes würde entfallen, sofern kein Zusammenhang zwischen der Benachteiligung und einem vermeintlichen Schaden mehr nachgewiesen werden kann. Dies sei bei dem Kläger der Fall.Der Anspruch auf eine weitere Entschädigung bestehe nicht länger, weil der Bewerber mittlerweile eine neue angemessene Beschäftigung gefunden habe, in der er fest verankert sei. Die weitere berufliche Entwicklung des Mannes sei daher nicht mehr durch die damalige Benachteiligung geprägt, sondern gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko, erklärte das BAG.
Negativrekorde für Deutschland in Pisa-Studie – Rufe nach mehr Chancengerechtigkeit
Nach neuen Negativrekorden bei den Leistungen deutscher Schüler in der jüngsten Pisa-Studie sind Rufe nach mehr Chancengerechtigkeit laut geworden. Es sei “nicht hinnehmbar”, dass “die soziale Schere weiter aufgeht und sich nicht schließt”, räumte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) am Dienstag in Berlin ein. Arbeitgeber forderten eine “gezielte Unterstützung für Schulen mit besonders großen Herausforderungen”. Die Grünen drangen ähnlich wie die Linke auf eine “echte Bildungsoffensive”.In der internationalen Schulleistungsstudie mit Daten von 2025, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris veröffentlicht wurde, sind die Ergebnisse von 15-Jährigen in Deutschland in Mathematik, Lesekompetenz und Naturwissenschaften “die niedrigsten, die je gemessen wurden”. Mit diesem Ergebnis rangiert Deutschland in allen drei Bereichen nahe am Durchschnitt aller rund 90 getesteten Länder. An der Spitze des internationalen Bildungsvergleichs liegen erneut Singapur und vier chinesische Regionen. Prien bezeichnete die Ergebnisse der Pisa-Studie mit Blick auf Deutschland als “dramatisch”. Dass es “besonders große Kompetenzunterschiede zwischen Jugendlichen aus sozioökonomisch benachteiligten und aus privilegierten Familien” gebe, sei “keine Neuigkeit”. Dass sich diese Schere weiter öffne, sei aber “außerordentlich beunruhigend”. Nötig sei ein Bündel an Maßnahmen von Bund und Ländern, sagte Prien. Unter anderem forderte die Bundesbildungsministerin mehr frühkindliche Förderung, den Einsatz begrenzter Ressourcen dort, “wo sie besonders gebraucht werden”, sowie ein “schnelles Handeln” bei der Altersbegrenzung von Onlinediensten für Minderjährige. Die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, die bayerische Kultusstaatsministerin Anna Stolz (Freie Wähler), sprach von einem “desaströsen” Studienergebnis, das aber mit Blick auf ähnliche Untersuchungen “nicht überraschend” sei. Sie kündigte ein schnelles und entschlossenes Handeln an, um eine “Trendumkehr” etwa bei der Verringerung von Bildungsungleichheiten zu erreichen. Die Länder hätten bereits “wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht”, etwa bei der früheren und gezielten Förderung. Von den oppositionellen Grünen im Bundestag hieß es, die jüngsten Studienergebnisse zeigten erneut, “wie ungerecht die Chancen in unserem Bildungssystem verteilt sind”. Nötig seien unter anderem stärkere Investitionen in Kitas, forderte die bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Anja Reinalter. Die Linke bezeichnete die Ergebnisse der Pisa-Studie als “Quittung für jahrzehntelanges bildungspolitisches Versagen”. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger bezeichnete Bildung als eine “Kernaufgabe des Staates”. Jedes Kind müsse die Schule mit dem Rüstzeug für Ausbildung, Studium und Beruf verlassen. Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, erklärte, neben einer besseren und flächendeckenden Berufsorientierung an allen Schulformen komme es nun vor allem darauf an, die Grundkompetenzen der jungen Menschen zu verbessern.Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisierte, in Deutschland hingen Bildungs- und Teilhabechancen “weiterhin in erschreckend hohem Maße von der sozialen Herkunft ab”. Nötig sei eine Politik für mehr Chancengerechtigkeit, forderte der Bundesgeschäftsführer des Hilfswerks, Holger Hofmann. Der Deutsche Lehrerverband forderte eine “verlässliche Bildungspolitik mit langfristigen Investitionen”, wie Verbandspräsident Stefan Düll erklärte. Die OECD testet in regelmäßigen Abständen die Kenntnisse und Fähigkeiten 15-jähriger Schülerinnen und Schüler in ihren Mitgliedstaaten und Partnerländern und veröffentlicht die Ergebnisse in der sogenannten Pisa-Studie. Die Test-Ergebnisse sind laut den Autoren aussagekräftig für den langfristigen Erfolg von Volkswirtschaften und Gesellschaften. In Deutschland waren demnach die Durchschnittsergebnisse 2025 in Mathematik und Lesekompetenz niedriger als beim vorangegangenen Pisa-Test 2022. In den Naturwissenschaften lagen sie etwa gleichauf. Damit verstärke sich auf das gesamte Jahrzehnt betrachtet in Deutschland ein “negativer Trend”, hieß es weiter. Im OECD-Durchschnitt entspricht der in vielen Staaten verzeichnete Rückgang bei der Lesekompetenz laut Studie in etwa einem kompletten Schuljahr. Die Autoren sprechen von einem “besorgniserregenden” Befund, da es gerade im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz (KI) darauf ankomme, Informationen zu bewerten und das Gelesene kritisch zu hinterfragen. Deutschland zählt nach Überzeugung der Autoren mit seinem mehrgliedrigen Schulsystem zu den Ländern, in denen die jeweilige Schulform die Leistungsunterschiede noch betone. Zwischen 2015 und 2025 habe sich in Deutschland der Leistungsabstand in Naturwissenschaften zwischen gesellschaftlich privilegierten und benachteiligten Schülerinnen und Schülern vergrößert, heißt es weiter in der Studie. Während die Leistungen der ersteren in etwa stabil blieben, sackten die der gesellschaftlich benachteiligten Schülerinnen und Schüler ab.
Zahl der Berufe mit Fachkräftemangel leicht gesunken
Die Zahl der Berufe mit einem Fachkräfteengpass ist einer Analyse zufolge im vergangenen Jahr leicht gesunken. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg bestätigte einen solchen Mangel an Fachkräften für 157 Berufsgattungen und damit sechs weniger als 2024, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Weiterhin gehörten 2025 vor allem Pflege- und Gesundheitsberufe zu den Jobs, in denen der größte Mangel an Fachkräften bestand.Engpässe gab es aber auch in Bau- und Handwerksberufen, wie die BA weiter mitteilte. Auch Köchinnen und Köche, Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer sowie Erzieherinnen und Erzieher würden gesucht. Hingegen sah die BA anders als in 2024 keine Engpässe mehr in der spanenden Metallbearbeitung, im IT-Vertrieb oder in der Softwareentwicklung. Anders war es in Berufen der Vermessungstechnik oder Sozialarbeit beziehungsweise Sozialpädagogik: Sie kamen neu oder wieder auf die Liste.Die Bundesagentur wies auf die Bedeutung von ausländischen Beschäftigten für die Engpassberufe hin: Die Zuwanderung trage dazu bei, den demografischen Wandel abzufedern. Der Anteil ausländischer Beschäftigter in den Engpassberufen habe sich seit 2014 von sieben auf rund 14 Prozent verdoppelt. Das zeige sich insbesondere im Pflegebereich, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen seien zunehmend auf ausländische Fachkräfte angewiesen, um die Versorgung zu sichern.
Nach Kritik von Bas: Merz hält an Plänen für Attestpflicht fest
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hält an der Einführung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag von Arbeitnehmenden fest. Darauf habe sich die Koalition bereits verständigt, und “diese Vereinbarung gilt und bildet die Grundlage für die weitere Arbeit innerhalb der Bundesregierung”, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Montag in Berlin. Zuvor hatte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) die Sinnhaftigkeit der Pläne angezweifelt.Die geplanten Änderungen sollten den “Missbrauch” von Krankschreibungsregeln eindämmen, sagte Kornelius. Zugleich habe die Koalition “verabredet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer Abweichungen im Tarifvertrag und in Betriebsvereinbarungen vornehmen können”. Auf dieser Grundlage werde nun ein Gesetzesvorschlag erarbeitet.Die fachlich zuständige Bundesarbeitsministerin Bas war zuvor von dem Vorhaben abgerückt. “Wenn ich eine Pflicht einführe und anschließend 95 Ausnahmen reinschreibe, stellt sich die Frage, ob man das überhaupt noch braucht”, sagte sie den Funke-Zeitungen vom Samstag.
