Durchbruch beim Heizungsgesetz: Koalition einigt sich auf mehr Mieterschutz

Mieterinnen und Mieter in Deutschland sollen bei einem Heizungstausch nicht allein auf den Folgekosten für Öl oder Gas sitzen bleiben: Die Koalition einigte sich auf eine Kostenbremse für Mieter im neuen Heizungsgesetz, wonach Vermieter künftig die Hälfte der laufenden Heizkosten tragen müssen. Damit kann die Reform nun ins Kabinett. Für die Pläne hagelte es Kritik seitens Immobilien und Eigentümerverbänden – der Mieterbund zeigte sich zufrieden.”Wenn ein Vermieter sich für eine neue fossile Heizung entscheidet, muss er sich an den laufenden Heizkosten beteiligen”, teilte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Donnerstag mit.

Wird in einem bestehenden Wohngebäude eine Heizungsanlage ausgetauscht, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird, müssen Vermieter dann die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Brennstoffe tragen. Das soll ab Januar 2028 gelten. Ab Januar 2029 soll eine sogenannte Biotreppe greifen: Neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen dann in vier Stufen mit einem wachsenden Anteil biogener Brennstoffe betrieben werden, also etwa mit Biomethan, biogenem Flüssiggas oder grünem Wasserstoff. Details sollen im Gesetzgebungsprozess ausgearbeitet werden.

Dann soll auch genau geklärt werden, was für Nicht-Wohngebäude gelten soll. Dortige Mieter sollen aber “auf vergleichbarem Niveau geschützt” werden, hieß es. Die Koalition hatte sich schon Ende Februar auf die Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt, mit der ein Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleibt. Streitpunkt blieb aber zunächst der Schutz von Mieterinnen und Mietern vor hohen Nebenkosten durch den Einbau von Heizungen mit fossilen Brennstoffen.

An der nun erzielten Einigung waren die Koalitionsfraktionen sowie die Ministerien für Justiz, Wirtschaft und Bau beteiligt, ihr gingen komplizierte Verhandlungen voraus. Justizministerin Hubig sprach nun von einem “tragfähigen Kompromiss zwischen Wahlfreiheit und Technologieoffenheit für Vermieterinnen und Vermieter und entscheidender Stärkung des Mieterschutzes”. Der Eigentümerverband Haus & Grund sieht in der Kostenbremse eine “große Mogelpackung”.

Der Verband warnte vor einer “massiven Belastung privater Kleinvermieter und einer weiteren Gefährdung der Zukunftsfähigkeit des deutschen Gebäudebestands”. Die Kosten einer “seit Jahren verfehlten Energiepolitik” würden so schlicht auf die privaten Kleinvermieter abgewälzt. Auch der Immobilienverband Deutschland sieht in den neuen Regeln eine “Investitionsbremse”.

So werde die angekündigte Wahlfreiheit im Heizungskeller für Vermieter faktisch wieder einkassiert. Es werde lediglich Verantwortung verschoben. Umweltschützer äußerten ebenfalls Kritik – doch aus anderen Gründen: Fossile Heizungen dürften gar keine Option mehr sein, forderte der WWF. Die Bundesregierung schaffe aber “erneut fossile Anreize – und das inmitten einer anhaltenden fossilen Energiekrise”.

Wer ein fossiles Heizungssystem einbaue, müsse außerdem vollständig die wirtschaftlichen Kostenrisiken des Betriebs tragen. Ähnlich äußerte sich der BUND und warb stattdessen für die Wärmepumpe. Der Deutsche Mieterbund zeigte sich hingegen zufrieden. Die 50/50-Regelung sei ein “Schritt in die richtige Richtung” und müsse nun konsequent so umgesetzt werden. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband lobte die Pläne grundsätzlich.

Es sei “richtig”, Vermieter an den Heizkostenrisiken zu beteiligen, denn Mieter “können die Heizungsart nicht beeinflussen, tragen bislang aber die laufenden Kosten und die Folgen der Investitionsentscheidungen allein”, erklärte der vzbv. Es reiche aber nicht, die Vermieterinnen und Vermieter nur beim CO2-Preis, den Netzentgelten und den biogenen Brennstoffen zu beteiligen, kritisierte der Verband.

Mit Blick auf die geopolitische Lage sei es notwendig, auch die davon unabhängigen Preisrisiken von Öl und Gas in die Aufteilung der Heizkostenrisiken einzubeziehen.

Thu, 30 Apr 2026 12:22:10 GMT