Reichsbürgergruppe Königreich Deutschland: Anführer in Düsseldorf vor Gericht

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Prozess gegen vier mutmaßliche Rädelsführer der seit etwa eineinhalb Jahren verbotenen Reichsbürgervereinigung Königreich Deutschland begonnen. Einer der Angeklagten ist der 61-jährige selbsternannte König und Mitbegründer der Gruppe, Peter Fitzek. Fitzek habe im September 2012 den “Fantasiestaat Königreich Deutschland” ausgerufen und sich vor mehreren hundert Anhängern als “oberster Souverän” einsetzen lassen, sagte Oberstaatsanwalt Ingo Kaiser zum Prozessauftakt am Freitag.

Fitzek und die drei weiteren Angeklagten im Alter von 38 bis 47 Jahren müssen sich unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als Rädelsführer verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen zudem zahlreiche Wirtschafts- und Steuerstraftaten vor. Das Bundesinnenministerium hatte die Vereinigung im Mai 2025 verboten. Bei einer Razzia wurden Fitzek und die drei Mitangeklagten festgenommen.

Sie befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Laut Anklage zielte die Gruppierung darauf ab, auf dem Gebiet der Bundesrepublik einen “Gegenstaat” zu errichten und langfristig dessen Herrschaftsgebiet auf die Grenzen des Deutschen Reiches von 1871 auszudehnen. Fitzek habe die Vereinigung als “unangefochtenes Oberhaupt” geführt und in allen wesentlichen Bereichen die Entscheidungsgewalt ausgeübt, sagte Kaiser.

Die Gruppe habe eigene staatliche Strukturen geschaffen, darunter eine Bank, eine Kranken- und Rentenversicherung sowie ein Pass- und Meldeamt mit fiktiven Ausweisdokumenten. Auch eine eigene Währung sei eingeführt worden. Im April 2025 habe die Gruppierung mehr als 6300 Menschen als sogenannte Staatszugehörige oder Staatsangehörige geführt. Zum engeren Führungskreis gehörten demnach 40 bis 60 aktiv beteiligte Anhänger.

Fitzek verfolgte die mehr als einstündige Anklageverlesung augenscheinlich gelassen und über weite Strecken lächelnd. Er blätterte immer wieder in Unterlagen und Aktenordnern und wandte sich mehrfach dem Zuschauerraum zu, in dem auch offenkundige Unterstützer seiner verbotenen Vereinigung saßen. Bereits bei der Feststellung seiner Personalien widersprach der 61-Jährige den Angaben des Vorsitzenden Richters Jan van Lessen.

Fitzek sagte, er werde seit 2012 als “Peter, der Erste – Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek” bezeichnet. Seine Staatsangehörigkeit gab er mit “Königreich Deutschland” an. Van Lessen stellte daraufhin fest, Fitzek verweigere “ordnungsgemäße Angaben zu seinen Personalien”. Die Angeklagten sollen laut Bundesanwaltschaft pseudostaatliche Strukturen errichtet haben, darunter ein Bank- und Versicherungssystem mit mehreren Filialen und ein “Meldeamt” mit fiktiven Ausweisdokumenten.

Unter anderem sollen Fitzek und ein Mitangeklagter über eine sogenannte Königliche Reichsbank und später eine Gemeinwohlkasse auch Geld von Anhängern entgegengenommen haben. Allein zwischen 2020 und 2025 soll die Vereinigung rund zehn Millionen Euro durch unerlaubte Geschäfte, Spenden, Geschenke sowie kostenpflichtige Seminare eingenommen haben. Dies sei nicht bei Finanzbehörden angegeben worden, auch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter seien nicht abgeführt worden.

Das Königreich Deutschland galt laut Bundesinnenministerium als größte Reichsbürgergruppe in Deutschland und reklamierte zum Zeitpunkt ihres Verbots etwa 6000 Anhänger für sich. Die Sicherheitsbehörden schätzten ihre Zahl dagegen nur auf etwa tausend. Fitzeks Anwalt Björn Clemens betonte am Rande der Verhandlung, bei dem Verfahren gehe es im Kern um Wirtschaftsdelikte. Er bezeichnete es als “erstaunlich”, dass diese Vorwürfe vor einem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts verhandelt würden und äußerte Bedenken, dass es ein faires Verfahen gebe. Fitzeks Organisation erkannte die Bundesrepublik nicht als legitimen Staat an, was typisch für die Reichsbürgerszene ist.

Wesentliche Verbotsgründe waren neben wirtschaftskriminellen Aktivitäten unter anderem auch antisemitische Verschwörungsideen, eine systematische Verächtlichmachung staatlicher Institutionen sowie ein von der Gruppe proklamiertes Recht auf territoriale Abspaltung, das auch Grenzverschiebungen zulasten benachbarter Staaten einschloss. Für den Prozess sind Termine bis September 2027 angesetzt.

Fri, 06 Nov 2026 13:26:47 GMT