Hubig legt Gesetz gegen sexuelle Belästigung vor – Kritik aus CDU
Sexuelle Belästigung mit Worten oder Gesten soll künftig strafbar sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf legte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Montag vor. Für verbale und nonverbale sexuelle Belästigungen soll demnach ein neuer Tatbestand im Strafgesetzbuch geschaffen werden. Solche Taten sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden können. Der Koalitionspartner CDU äußerte sich skeptisch.
Strafbar machen soll sich laut Gesetzentwurf, “wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, die geeignet ist, sie einzuschüchtern oder zu bedrängen”. Der für solche Taten auch gebrauchte Begriff “Catcalling” wird im Gesetzentwurf nicht verwendet. Er sei umstritten und habe eine verharmlosende Wirkung, begründet das Ministerium den Schritt.”Sexuelle Belästigungen und sexualisierte Gewalt sind ein massives Problem und gehören für zu viele Frauen zum Alltag”, erklärte Bundesjustizministerin Hubig.
Es brauche “rote Linien und Strafen, die die Täter spüren lassen: Sexuelle Übergriffe sind inakzeptabel”. Das gelte für körperliche Gewalt genauso wie für verbale Belästigungen und Bedrohungen. “Egal, ob im eigenen Zuhause, im Netz oder auf Straßen und Plätzen – Frauen müssen sicher sein vor Übergriffen”, betonte Hubig. Sachsens christdemokratische Justizministerin Constanze Geiert lehnte eine Strafverschärfung bei Belästigung ab. “Nicht jede Geschmacklosigkeit muss gleich eine Straftat sein”, sagte sie der “Welt”.
Das Strafrecht sei “das schärfste Schwert des Rechtsstaats und keine Supermoralinstanz”. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium plane hier einen “Tatbestand mit unklaren rechtlichen Grenzen”, kritisierte Geiert. Dadurch würden Erwartungen geweckt, die das Strafverfahren in der Praxis kaum erfüllen könne. Teil des Gesetzentwurfs sind auch längere Verjährungsfristen für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe.
Diese sollen künftig einheitlich erst nach zwanzig Jahren verjähren. In machen Fällen beträgt die Verjährungsfrist bereits heute 20 Jahre, in anderen sind es aber lediglich fünf Jahre. Gruppenvergewaltigungen und andere gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe sollen zudem künftig strenger bestraft werden. Eine gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung soll mit nicht weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Begehen mehrere Beteiligte einen sexuellen Übergriff oder eine sexuelle Nötigung gemeinschaftlich, soll künftig eine Mindeststrafe von drei Jahren gelten. Bisher sind es zwei Jahre. Der Gesetzentwurf wurde am Montag an die Länder und Verbände versandt. Diese können bis zum 30. November 2026 Stellung nehmen. Anschließend muss sich das Bundeskabinett mit dem Vorhaben befassen.
Mon, 02 Nov 2026 16:42:18 GMT
