Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Ostseegemeinde Binz gegen das umstrittene Flüssigerdgas-Terminal vor Rügen als unzulässig abgewiesen. Die Gemeinde habe nicht nachweisen können, dass sie durch das Vorhaben betroffen ist, teilte das Gericht am Mittwoch mit. In Betracht kommende Schutzobjekte – wie beplante Gebiete oder kommunale Einrichtungen des Ostseebads Binz – liegen demnach […]
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